THH 26 Garten- und Tiefbau
5.26.00.00
Kurzbeschreibung
Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) ist für Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Gewässern, Park- und Grünanlagen, Kleingärten und Kinderspielplätzen zuständig.
Weitere Informationen
Seine Aufgabenspanne reicht von der generellen Verkehrsplanung über die Verkehrssteuerung, Verkehrsregelung, die Mitwirkung bei Bauleitplanung und Bauanträgen, die Baustellenkoordinierung, die Erschließung von neuen Baugebieten, die Widmung von Straßen sowie Planung, Neubau und Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen, Kinderspielplätzen und Kleingartenanlagen bis hin zur Konzeption und Durchführung der städtischen Baumschutzsatzung. In den Funktionen als Straßenbaubehörde und Straßenverkehrsbehörde hat das GuT zu jeder Zeit die Verkehrssicherungspflicht herzustellen und zu gewährleisten.
Die nachhaltige Pflege und Unterhaltung des städtischen Anlagevermögens (über 1 Mrd. EUR) in Form von rund 505 km Straßen und Wegen, 246 km Radwege, 242 Lichtsignalanlagen, 134 Park- und Grünanlagen, 204 Freizeitanlagen und Spielflächen, 744 Brücken- und Ingenieurbauwerken nimmt einen großen Verantwortungsbereich des Garten- und Tiefbauamtes ein.
Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind besonders folgende Maßnahmen hervorzuheben:
- Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr (mit Zuschüssen)
- Investitionen in Ausbau und Verbesserung der Verkehrsanlagen für zu Fuß Gehende sowie Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und an Bushaltestellen (mit Zuschüssen)
- Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik (mit Zuschüssen)
- Umfassende Sanierung der Kappler Straße
- Erschließungsarbeiten Neubaugebiet Im Zinklern
- Sanierung der Bahnhofsgarage
- Sanierung von Straßen (Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht)
- Sanierung von Brücken (Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht)
- Sanierung von Spiel- und Bolzplätzen (auch zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht)
Personal
| Stellen im Amt | Beamt*innen | Beschäftigte | Gesamt 2023/24 | Beamt*innen | Beschäftigte | Gesamt 2025/26 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Garten- und Tiefbauamt | 50,70 | 284,89 | 335,59 | 53,00 | 292,89 | 345,89 |
Neuschaffungen: +8,5 VZÄ (1,0 VZÄ Baustellenverkehrsregeleung u. -überwachung// 1,0 VZÄ Verkehrsregelung Verkehrsschauen// 1,0 VZÄ Baumpflege// 1,0 VZÄ Projektleitung Starkregenmanagement// 2,0 VZÄ techn. Mitarbeitende Überwachung Straßenaufgrabungen// 1,0 VZÄ Helfer*in Grünpflege// 1,0 VZÄ stv. Betriebsleiter*in Tunnel// 1,0 VZÄ Maschinist*in Grünunterhaltung)
Unterjährige Änderung der Planstellenzuordnung: +1,8 VZÄ (+1,0 VZÄ von THH 24/ Stadtplanungsamt (Anpassung Organisationsstruktur Kleineschholz)// +1,0 von THH 2/Personalreserve (Zuordnung Stelle ü. Fraktionsantrag)// -0,2 VZÄ zu THH 18/ Amt für öffentliche Ordnung (Übergang von Aufgaben im Bereich öffentlicher Raum))