Was tun bei Hochwasser?

Selbsthilfe und Vorsorge

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (§ 5 Abs. 2 WHG) ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen:

"Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen."

Aktuelle Informationen einholen

Informiert sein heißt vorbereitet sein. Verfolgen Sie die aktuellen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen und informieren Sie Mitbewohner und Nachbarn.

Wetter

Wasserstände

  • Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) Baden-Württemberg:
    www.hvz.baden-wuerttemberg.de
    www.mhwz.info/bw.html (Mobilversion für Smartphones)
  • Übersicht der deutschen Hochwasserzentralen:
    www.hochwasserzentralen.de
  • Telefonansage für Rhein und Nebenflüsse:
    0721 / 9804-61
  • Radio:
    SWR1 Baden-Württemberg und SWR4 Baden-Württemberg senden bei Bedarf Lageberichte und Informationen zu den wichtigsten Pegeln im Anschluss an die Nachrichten
  • Videotext:
    Südwest-Text Tafeln 800-809
Warnschild bei Dreisamhochwasser

Infos zu den Wasserständen: Dreisampegel Ebnet

Den aktuellen Dreisampegel sowie Übersichtskarten zu den abschnitssweisen Sperrungen der Dreisamuferwege gibt es hier.
Ab einem Pegel in Ebnet von 105 Zentimetern werden die Dreisamuferwege wie folgt gesperrt:

  • Sperrstufe 1: ab 105 cm Pegel in Ebnet:
    Die Überflutung und damit die Sperrung betrifft zuerst die Bereiche von der Oberau über die Innenstadt bis zum Stühlinger (zwischen Ganter-Brauerei und Schwabentorbrücke sowie zwischen Schnewlinbrücke und Ochsenbrücke).
  • Sperrstufe 2: ab 130 cm Pegel in Ebnet:
    Bei steigendem Hochwasser wird dann auch der nördliche Gehweg in Höhe Altstadt gesperrt sowie die Wege auf beiden Seiten weiter westlich von der Ochsenbrücke bis zur Güterbahnbrücke sowie der Radweg von der Berliner Brücke bis zur Gaskugel / Betzenhauser Brücke.
  • Sperrstufe 3: ab 150 cm Pegel in Ebnet:
    Bei noch höherem Wasserstand wird auch der Radweg unter der Kaiserbrücke gesperrt.

Für alle Bereiche gibt es alternative Ausweichrouten für den Radverkehr.

Sinkt der Pegelstand wieder unter 105 cm in Ebnet, werden die Dreisamwege geöffnet. Vorher werden sie inspiziert und bei Bedarf geräumt und gesäubert. Maßgeblich sind deshalb die Verkehrszeichen vor Ort!

Verhalten im Ernstfall

Notrufnummern

Wenn Sie in Not geraten und Hilfe brauchen:

  • Feuerwehr und Rettungsdienst: 112

Bei Großschadenslagen sind die Rufnummern oft überlastet. Bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit. Die Einsatzleitung koordiniert die Hilfe nach Dringlichkeit.

Bringen Sie sich und andere in Sicherheit
Sorgen Sie dafür, dass Kleinkinder, kranke und hilfsbedürftige Personen außerhalb des Gefahrenbereiches untergebracht werden und ihre Betreuung sichergestellt ist. Prüfen Sie, ob sie Ihren Nachbarn helfen können. Denken Sie auch an Haus- und Nutztiere.

Meiden Sie Gefahrenzonen
Meiden Sie unnötige Aufenthalte im Freien, bleiben Sie Uferzonen fern. Nehmen Sie nicht am Katastrophentourismus teil. Befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte. Gehen Sie bei Überschwemmungen keinesfalls in den Keller oder in Tiefgaragen.

Lassen Sie Ihren PKW stehen
Fahren Sie Ihre PKW rechtzeitig aus der Gefahrenzone. Achtung: Steht das Fahrzeug bereits bis zur Ölwanne im Wasser, starten Sie es nicht! Durchfahren Sie keine überfluteten Straßen. Es besteht die Gefahr, dass die Fahrzeuge aufschwimmen und die Insassen sich nicht mehr retten können.

Denken Sie an Ihre persönlichen Dokumente
Müssen Sie Ihr Zuhause vorübergehend verlassen (Evakuierung), nehmen Sie Dokumente, Medikamente, warme Kleidung, Waschzeug und Wolldecken mit. Schließen Sie Fenster und Türen. Schützen Sie, was Sie zurücklassen.

Weitere Infos:

Eigenvorsorge zum Schutz vor Hochwasser

Nur wenn Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kulturinstitutionen für ihr Eigentum und in ihrem Einflussbereich Vorsorge treffen, können Schäden für Menschen, Umwelt, Wirtschaft und das Kulturerbe wirksam vermieden werden. Sorgen Sie vor!

Legen Sie Vorräte an
Strom, Wasser, Gas und Telefon können ausfallen, Straßen nicht passierbar, Supermärkte und Apotheken nicht erreichbar sein. Vorräte helfen, solche Situationen zu überbrücken. Machen Sie sich vorab Gedanken über Notgepäck und –quartier für den Fall einer Evakuierung.

Entwickeln Sie einen privaten Alarm- und Einsatzplan
Treffen Sie Vereinbarungen mit Familienmitgliedern und Nachbarn, wer im Ernstfall welche Aufgaben übernimmt und üben Sie diese gemeinsam ein. Entwickeln Sie einen Plan für die Sicherung Ihres Mobiliars und persönlicher Dinge. Wichtig sind Dokumente und ideelle, nicht ersetzbare Werte wie Fotos oder Erinnerungsstücke.

Sichern Sie Ihr Hab und Gut
Sandsäcke, Abschottmaterial, Pumpen und Hilfsmittel müssen Sie selbst vorhalten. Erkundigen Sie sich nach Bezugsquellen (Internet, Gelbe Seiten, Baustoffhandel, Tiefbauamt). Die Feuerwehr, das Tiefbauamt und die Hilfsorganisationen benötigen ihre Ausrüstung selbst und können sie nicht verleihen.

Wohnen und Bauen in Überschwemmungsgebieten

Schützen Sie Ihr Haus
Schon bei Planung und Bau können Sie vorsorgen, indem Sie zum Beispiel auf einen Keller verzichten und geeignete Baumaterialien verwenden. Aber auch an bestehenden Gebäuden lässt sich viel erreichen, beispielsweise über den Einbau von Rückschlagklappen oder mobile Einrichtungen zur Abdichtung von Kellerschächten oder Türen. Elektrische Installationen und wertvolle Gegenstände sollten hoch gelagert oder in den oberen Stockwerken untergebracht werden.

Schützen Sie die Umwelt
Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff, der auch bei Hochwasser nicht austreten darf. Die beste Möglichkeit Umweltschäden zu verhindern, ist der Umstieg auf einen anderen Energieträger wie Holzpellets oder Erdgas. Alternativ kann der Öltank oberhalb des höchsten zu erwartenden Wasserstandes installiert werden. Ist dies nicht realisierbar, sollten hochwassersichere Tanks verwendet und durch Verankerung in der Bodenplatte oder Decke gegen Auftrieb gesichert werden. Sorgen Sie dafür, dass auch sonstige wassergefährdende Stoffe oder Chemikalien wie beispielsweise Farben und Lacke oder Pflanzenschutzmittel nicht ins Wasser gelangen können.

Sichern Sie sich finanziell ab
Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie Sie sich gegen Hochwasserschäden absichern können oder bilden Sie finanzielle Rücklagen. Hochwasserschäden sind nicht innerhalb der üblichen Gebäudeversicherungen abgesichert.

Weitere Infos:

Diese und weitere Informationen gibt es im "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Weiterführende Links

Informationen zum Thema Hochwasser auf www.freiburg.de/service und www.service-bw.de

Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg: www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de

Infos zur Risikoanalyse und Erklärvideos zur Vorsorge bei Überflutungen und Starkregen: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-6101 Sekretariat
Fax 0761 201-6199