Exklusiv für Amtsblatt-Leser*innen

Jubiläumsfahrt mit der historischen Straßenbahn

Foto; Anja Thölking / VAG

Welche Dinge sind am wertvollsten? Die, die man nicht kaufen kann! Ein solches unbezahlbares Erlebnis wartet jetzt auf die Amtsblatt-Leser*innen: Wir verlosen insgesamt 26 Plätze zur Mitfahrt bei einer historischen Straßenbahntour am Donnerstag, 18. Juni.

Der Hintergrund: Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) feiert im Jahr 2026 das 125-jährige Bestehen der Straßenbahn in Freiburg. Die exklusive Sonderfahrt mit dem Triebwagen 56 aus dem Jahr 1927 findet am Donnerstag, 18. Juni, statt. Abfahrt ist pünktlich um 10 Uhr auf dem Betriebshof Süd in der Urachstraße. Die rund 90-minütige Tour führt von der Wiehre unter anderem zum Europaplatz und weiter durch Haslach, Brühl sowie den Stühlinger. Während der Fahrt begleitet der ehemalige VAG-Pressesprecher Andreas Hildebrandt das Geschehen und erläutert die Rolle der Straßenbahn in der Stadtentwicklung.

Wer an dieser Fahrt teilnehmen möchte, kann sich hier mit Name und E-Mail-Adresse registrieren. Unter allen Registrierten verlosen wir 26 Plätze. Anmeldeschluss ist Freitag, 5. Juni. Die Gewinner*innen werden per E-Mail benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.



Teilnahmebedingungen

1. Veranstalterin

  • Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Stadt Freiburg im Breisgau, Rathausplatz 2-4, 79098 Freiburg in Kooperation mit der Freiburger Verkehrs AG, Besanconallee 99, 79111 Freiburg.

2. Teilnahme und Ausschluss

  • Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle, die volljährig sind, bzw. als Minderjährige*r das Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters zu allen Punkten der Vereinbarung haben und eine gültige Postanschrift in Deutschland sowie einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur unter Angabe folgender personenbezogener Daten möglich: Vor- und Nachname und E-Mailadresse. Anonyme Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
  • Mitarbeiter*innen der Stadt Freiburg und der städtischen Gesellschaften sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Der Teilnahmezeitraum erfolgt von 21. Mai bis zum Anmeldeschluss am 5. Juni 2026.

3. Haftungsausschluss

Die Haftung der Stadt Freiburg ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Stadt Freiburg haftet insbesondere nicht bei

  • Fehlern bei der Übertragung von Daten
  • Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an Teilnehmerdaten
  • technischen Störungen jeglicher Art
  • Sach- und/oder Rechtsmängeln an den Gewinner*innen

4. Datenschutz

  • Indem Sie diese Teilnahmebedingungen akzeptieren stimmen Sie der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (Vor- und Nachnamen, E-Mailadresse) zur Durchführung der Verlosung zu.
  • Die Stadt speichert die personenbezogenen Daten und verwendet sie ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs: Weitere Hinweise zur Datenerhebnung

5. Ausschluss von der Teilnahme

  • Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt die Stadt Freiburg als Veranstalterin, die jeweilige Person von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn die bzw. der Teilnehmende falsche Angaben macht.
  • Die Stadt Freiburg behält sich vor, die Verlosung zu jedem Zeitpunkt ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. 

6. Gewinnermittlung

  • Die Gewinner*innen werden unter allen Teilnehmenden, die innerhalb der genannten Dauer des Wettbewerbs ihre Teilnahme erklärt haben, ermittelt.
  • Die Benachrichtigung der Gewinner*innen erfolgt an die angegebene E-Mailadresse. Die übrigen teilnehmenden Personen werden nicht benachrichtigt.

7. Gewinn

  • Die Gewinner*innen nehmen an der Sonderfahrt mit dem Triebwagen 56 am Donnerstag, 18. Juni 2026, teil. Abfahrt ist pünktlich um 10 Uhr auf dem Betriebshof Süd in der Urachstraße. 
  • Insgesamt werden 26 Plätze zur Mitfahrt verlost, je Teilnehmenden wird jeweils ein Platz verlost.
  • Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden. Der Gewinn ist weder austausch- noch übertragbar.

8. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.