Drei Fragen an...
Leonie Steudle vom Stadtplanungsamt zum Rahmenplan Zähringen

Der Freiburger Norden ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Mit dem Rahmenplan Zähringen möchte das Stadtplanungsamt die weitere Entwicklung so gestalten, dass die vorhandenen Flächen den gestiegenen Anforderungen gerecht werden. Was Bürger*innen wissen müssen, die bei der Onlinebeteiligung mitmachen wollen, haben wir Leonie Steudle gefragt.
1. Um was geht es im Rahmenplan konkret?

Das starke Wachstum hat auch Auswirkungen auf die sozialen Infrastrukturen, wie zum Beispiel Schulen, Kitas und Sportvereine sowie auf Spiel- und Sportflächen. Deshalb wird für Zähringen ein Rahmenplan erstellt, der die zukünftigen Bedarfe in unterschiedlichen Bereichen erörtern und bündeln soll. Für die Rahmenplanung haben wir drei Planungsbüros beauftragt, Vorschläge für verschiedene Nutzungsoptionen zu erarbeiten. Der beste Vorschlag wird in einer zweiten Phase vertiefend ausgearbeitet. Ziel ist es, eine städtebauliche, freiraumplanerische Lösung für die Bedarfe im Freiburger Norden zu finden.
2. Wie kann ich mich als Zähringer Bürger*in bei den Planungen einbringen? Was passiert mit meinen Anregungen?
Ab 19. Februar bis zum 12. März läuft die Online-Beteiligung auf der Plattform mitmachen.freiburg.de. Hier haben die Menschen in Zähringen die Möglichkeit, Vorschläge zu ihrem Stadtteil zu machen, die auf einer Stadtkarte verortet werden. Die Ergebnisse der Beteiligung
werden vom Stadtplanungsamt aufbereitet und dann den drei beauftragten Planungsbüros vorgestellt, damit sie in die Konzepterarbeitung einfließen können.
3. Wann werden die Planungen umgesetzt?
Die Aufgabe des Rahmenplans ist es, die weiteren Entwicklungen im Stadtteil zu strukturieren. Die auf dieser Grundlage erarbeitete Entwicklungskonzeption erstreckt sich über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren und dient als Orientierung für zukünftige Planungen, die wir
sukzessive umsetzen werden.
Mehr Infos zum Rahmenplan unter freiburg.de/stadtteilkonzepte
Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 904 vom 14. Februar 2026. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!