Jugendschutzkontrollen im Handel

Alle vier Betriebe fallen durch

Viele bunte E-Zigaretten auf einem Haufen.
Die bunten E-Zigaretten sind besonders bei jungen Menschen beliebt. Verkauft werden dürfen Sie aber nur an Personen über 18 Jahren. (Foto: istock/Serhii Yatsyna)

Das Amt für öffentliche Ordnung hat erneut Betriebe kontrolliert. Laut Hinweisen, dass Jugendliche an einzelnen Verkaufsstellen Zigaretten oder E-Zigaretten kaufen können, standen diesmal vier Kioske im Fokus. Alle vier verstießen gegen das Jugendschutzgesetz. Den Verkäufer*innen droht eine Geldstrafe.

Als Testperson hatte sich eine 17-jährige städtische Auszubildende bereit erklärt. Die Eltern der Jugendlichen hatten im Vorfeld der Aktion zugestimmt. Die Teilnahme war freiwillig, zwei Begleitpersonen des AföO waren jederzeit in ihrer Nähe, Zoll- und Polizeibeamte haben die Kontrollen ebenfalls begleitet.

Zunächst sollten nur drei Kioske kontrolliert werden. Wegen Hinweisen während der laufenden Kontrollen wurde zudem ein vierter Kiosk getestet. Das Ergebnis: Alle Betriebe haben gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Zwei von ihnen hatten sich bereits bei der vergangenen Überprüfung nicht korrekt verhalten. Bei den vier registrierten Verstößen hat das Verkaufspersonal E-Zigaretten an die 17-jährige verkauft. In zwei Fällen wurde davor sogar der Ausweis kontrolliert.

Den Verkäufer*innnen droht jetzt eine Strafe von 300 Euro. Vor Ort wurde außerdem ein Sensibilisierungsgespräch geführt.

Veröffentlicht am 13. Februar 2026