Jugendschutzkontrollen im Handel
Alle vier Betriebe fallen durch

Das Amt für öffentliche Ordnung hat erneut Betriebe kontrolliert. Laut Hinweisen, dass Jugendliche an einzelnen Verkaufsstellen Zigaretten oder E-Zigaretten kaufen können, standen diesmal vier Kioske im Fokus. Alle vier verstießen gegen das Jugendschutzgesetz. Den Verkäufer*innen droht eine Geldstrafe.
Als Testperson hatte sich eine 17-jährige städtische Auszubildende bereit erklärt. Die Eltern der Jugendlichen hatten im Vorfeld der Aktion zugestimmt. Die Teilnahme war freiwillig, zwei Begleitpersonen des AföO waren jederzeit in ihrer Nähe, Zoll- und Polizeibeamte haben die Kontrollen ebenfalls begleitet.
Zunächst sollten nur drei Kioske kontrolliert werden. Wegen Hinweisen während der laufenden Kontrollen wurde zudem ein vierter Kiosk getestet. Das Ergebnis: Alle Betriebe haben gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Zwei von ihnen hatten sich bereits bei der vergangenen Überprüfung nicht korrekt verhalten. Bei den vier registrierten Verstößen hat das Verkaufspersonal E-Zigaretten an die 17-jährige verkauft. In zwei Fällen wurde davor sogar der Ausweis kontrolliert.
Den Verkäufer*innnen droht jetzt eine Strafe von 300 Euro. Vor Ort wurde außerdem ein Sensibilisierungsgespräch geführt.