Pressemitteilung vom 19. Dezember 2025

Jugendschutzkontrollen im Handel

Das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) hat am Mittwoch, 17. Dezember, erneut kontrolliert, ob in Freiburg die Vorgaben zum Jugendschutz eingehalten werden. Anlass der aktuellen Überprüfung waren Hinweise, dass Jugendliche an einzelnen Verkaufsstellen Alkohol oder E-Zigaretten kaufen können.

Zwei 17-jährige städtische Auszubildende hatten sich dazu bereit erklärt, als Testpersonen bei der Kontrollaktion mitzumachen. Die Eltern der Jugendlichen hatten im Vorfeld der Aktion zugestimmt. Die Teilnahme war freiwillig, zwei Begleitpersonen des AföO waren jederzeit in ihrer Nähe.

Ergebnis der Kontrollen: Drei der vier Betriebe – darunter drei Kioske und ein Supermarkt – haben gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Ein Geschäft, über das es zuletzt Beschwerden gegeben hatte, hat sich richtig verhalten. Bei den drei registrierten Verstößen hat das Verkaufspersonal in einem Fall Spirituosen, in zwei Fällen E-Zigaretten an die 17-Jährigen verkauft, ohne nach dem Alter oder dem Ausweis zu fragen.

Die Verstöße haben für die Verkäufer*innen ein Bußgeldverfahren zur Folge. Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung haben außerdem ein Sensibilisierungsgespräch mit ihnen geführt.

Der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg sieht für diese Verstöße im Regelfall eine Geldbuße von 300 Euro vor. Das AföO wird in einigen Wochen weitere Betriebe kontrollieren.

Veröffentlicht am 19. Dezember 2025