Pressemitteilung vom 3. Dezember 2025
2. Finanzbericht 2025
- Die Stadt legt mit dem 2. Finanzbericht eine Prognose für das laufende Haushaltsjahr 2025 vor
- Die Oktober-Steuerschätzung fällt gegenüber der Mai-Steuerschätzung leicht positiver aus
- Nahezu ausgeglichenes ordentliches Ergebnis erreicht
- Weitere Herausforderungen 2026 im Blick
Der 2. Finanzbericht für das laufende Haushaltsjahr liegt vor und informiert über die Prognosen der Haushaltsentwicklung bis zum 31. Dezember 2025. Demnach wird das ordentliche Ergebnis auf -1,2 Mio. EUR prognostiziert und damit leicht schlechter als geplant (-0,59 Mio. EUR). Der prognostizierte Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung liegt bei 25,04 Mio. EUR und damit unter dem Planwert von 47,36 Mio. EUR.
Die Oktober-Steuerschätzung fällt gegenüber der Mai-Steuerschätzung leicht positiver aus. Die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung ändern aber nichts an dem bundesweiten Trend seit 2024, wonach die Einnahmen der Kommunen stark zurückgehen. Zugleich steigen die Ausgaben der Kommunen in vielen Bereichen weiter an. Die Gründe dafür liegen nicht nur in den allgemeinen Kostensteigerungen, sondern auch in den zahlreichen und immer weiter wachsenden Aufgaben, die von Bund und Land auf die Kommunen übertragen werden ohne hinreichend finanziert zu sein.
Oberbürgermeister Martin Horn: "Wir stehen in 2025 im Vergleich zu vielen anderen Kommunen überaus erfreulich stabil da. Aktuell können wir unsere Aufgaben weiterhin zuverlässig erfüllen und strategisch investieren. Aber auch uns werden die finanziellen Herausforderungen in den kommenden Jahren stärker belasten."
Der 2. Finanzbericht bestätigt den Trend aus dem 1. Finanzbericht 2025, wonach nahezu ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis erreicht wird. Die Planansätze konnten 2025 ohne Einschränkungen bewirtschaftet werden. Gleichzeitig mehren sich die Anzeichen, dass die nächsten Jahre auch in Freiburg finanziell herausfordernd werden.
Die bisherigen Ergebnisse der aktuellen Finanzverhandlungen mit dem Land und die bekannten Festlegungen zur Verwendung des Sondervermögens sind grundsätzlich positiv zu bewerten und werden sich größtenteils erst ab dem Jahr 2026 positiv auswirken. Nach ersten Modellberechnungen des Landes erhält die Stadt Freiburg in den nächsten Jahren aus dem Sondervermögen insgesamt rund 170 Mio. EUR. Eine Verbindlichkeit besteht erst, sobald die vom Land angekündigte Verwaltungsvorschrift erlassen ist. Über diese Verwaltungsvorschrift wird auch eine Konkretisierung des Verteilmechanismus – also das konkrete Verfahren sowie die Fördervoraussetzungen – vorliegen.
Finanzbürgermeister Stefan Breiter: "Die angekündigten Finanzhilfen sind ein ganz wichtiger erster Schritt. Sie ermöglichen die Umsetzung der bereits geplanten Maßnahmen beziehungsweise reduzieren vorhandene künftige Deckungslücken. Neue Spielräume bieten sie aber nicht. Sobald wir die genauen Regelungen und Modalitäten kennen, können wir die konkreten Auswirkungen auf Freiburg ermitteln. Mit Blick auf das Jahr 2026 sehen wir weitere Herausforderungen auf uns zukommen und werden auf Sicht fahren."
Die finanziellen Hilfen von Bund und Land werden den Kommunen helfen, lösen aber nicht das grundsätzliche Problem der strukturellen Unterfinanzierung.
Oberbürgermeister Martin Horn: "Angesichts der Dimensionen der Defizite in den Kommunalhaushalten ist eine grundlegende Reform, mit der die unaufhaltsame Dynamik bei den Staatsausgaben gebremst wird, unabdingbar. Auf allen politischen Ebenen setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass Bund und Land das in den Verfassungen verankerte Konnexitätsprinzip vollumfänglich erfüllen. Nur so können die Kommunen die damit verbundenen Leistungen erfüllen und Zukunftsinvestitionen tätigen."