Pressemitteilung vom 7. Oktober 2025

Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung

  • Verfahrenslotsin hilft Betroffenen, ihre Rechte und Möglichkeiten besser zu verstehen und durchzusetzen
  • Beratung ist vertraulich, kostenfrei und unabhängig

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung haben Anspruch auf Teilhabe. Um diese zu ermöglichen, gibt es eine Vielzahl an Eingliederungshilfen: Von heilpädagogischer Förderung über Integrationshilfe in der Kita, Schulbegleitung oder betreutes Wohnen.
Wer in welchen Fällen Anspruch auf welche Eingliederungshilfe hat, das regeln die Sozialgesetzbücher zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX Teil 2). Oft ist es für junge Menschen und ihre Familien jedoch schwer, den Überblick zu behalten, welche Leistungen ihnen eigentlich zustehen und wo sie was beantragen können.

Um die Situation für die Familien zu verbessern, will der Bund das Sozialgesetzbuch VIII in mehreren Schritten reformieren. Perspektivisch soll es ein neues Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz geben: Für Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen dann allein die Jugendämter zuständig sein. Bis dahin sind es überall in Deutschland abhängig vom Einzelfall entweder Sozialämter oder Jugendämter.

Ein Schritt in diesem Reformprozess ist die Einführung von sogenannten Verfahrenslots*innen, die bundesweit für alle Jugendämter seit 2024 Pflicht sind. Aufgabe der Verfahrenslots*in ist es, junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien zu Eingliederungshilfen zu beraten und sie dabei zu unterstützen, sich im komplexen Sozialleistungssystem zurechtzufinden. Die Beratung ist vertraulich, kostenfrei und unabhängig. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum 27. Lebensjahr sowie an deren Familien oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen. Die Unterstützung kann dabei vom gemeinsamen Ausfüllen der Antragsunterlagen bis hin zur Begleitung zu Gesprächen reichen.
Auch im Freiburger Amt für Kinder, Jugend und Familie gibt es seit 2024 eine Verfahrenslotsin. Im heutigen Kinder- und Jugendhilfeausschuss stellt die Freiburger Verfahrenslotsin Kerstin Thoma ihre Arbeit vor und zieht eine erste Bilanz.

Kerstin Thoma erreichten 2024 rund 70 Anfragen, aus denen sich 37 Beratungen ergeben haben. 2025 sind die Zahlen deutlich gestiegen. Im ersten Halbjahr hat Kerstin Thoma bereits 107 Anfragen entgegengenommen und in 59 Fällen weitergehend beraten. Die Beratungen waren dabei oft sehr umfangreich, teils gab es mehr als zehn Gespräche. Genutzt haben die Beratung bisher zum Großteil Eltern kleinerer Kinder und junge Volljährige. Insbesondere in Übergangssituationen wurde die Beratung in Anspruch genommen, zum Beispiel beim Wechsel von der Kita in die Schule oder von der Grundschule in die weiterführende Schule. Die Frage nach Assistenzleistungen, zum Beispiel Schulbegleitung, stand hier oft im Fokus. Bei jungen Erwachsenen ging es häufig um das Thema Wohnen.

Zudem unterstützen Verfahrenslots*innen den öffentlichen Träger bei der strukturellen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere bei der angestrebten Zusammenführung aller Leistungen der Eingliederungshilfe unter dem Dach des Jugendamts. Die Lebenswelten der Ratsuchenden verdeutlichen den Handlungsbedarf für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Dabei braucht es beides: bundesweit ein neues Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz und kommunal bessere Schnittstellen und inklusive Strukturen.

Die Verfahrenslotsin ist telefonisch unter 0761 201-8308 oder per Mail an verfahrenslotse@freiburg.de erreichbar. Allgemeine Sprechzeiten sind montags von 14.30 bis 16.30 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 11 Uhr und donnerstags von 11 bis 13 Uhr. Infos gibt es auch unter www.freiburg.de/verfahrenslotsin.

Veröffentlicht am 07. Oktober 2025