Pressemitteilung vom 21. Mai 2025

Landesregierung ändert Landesbauordnung – unter anderem vereinfachte und beschleunigte Baugenehmigungsverfahren

Mit dem "Gesetz für das schnellere Bauen" hat die Landesregierung im März eine Änderung der Landesbauordnung (LBO) beschlossen, die zum 28. Juni in Kraft treten.

Neben Änderungen, die eine weitere Verdichtung ermöglichen und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum erleichtern sollen, betreffen maßgebliche Änderungen vor allem das Verfahrensrecht.

So wird der Anwendungsbereich des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens weiter ausgedehnt. Zudem sind künftig mehr Bauvorhaben verfahrensfrei möglich, so beispielsweise die Nutzungsänderung bestehender Gebäude im Innenbereich zur Schaffung von Wohnraum.

Um das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen, wird eine so genannte Genehmigungsfiktion eingeführt. Das bedeutet konkret, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten über eine beantragte Genehmigung entscheidet, gilt sie als erteilt, sofern nicht vorher anders entschieden oder auf die Genehmigungsfiktion verzichtet wird.

In Bau- und Denkmalsachen wird ab dem 1. Juni das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Bauherren und Nachbar*innen, die mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden sind, haben dann nur noch die Möglichkeit, diese im gerichtlichen Klageverfahren prüfen zu lassen.

Auch sind örtliche Bauvorschriften künftig nur noch dann möglich, wenn sie gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien zulassen. Bestehende örtliche Bauvorschriften, bei denen dies nicht der Fall ist, werden zum 28. September unwirksam.

Veröffentlicht am 21. Mai 2025