Spirale, Pille und Co.

Verhütungsmittel für finanziell Benachteiligte

Tabletten in einem Blister

Mehr als 5.000 Freiburgerinnen im Leistungsbezug haben Anspruch auf kostenlose Verhütungsmittel; für dieses Angebot stellt die Stadt Freiburg jährlich 50.000 Euro bereit. Das Wissen darum hat jedoch in letzter Zeit unter den Berechtigten abgenommen. Im Jahr 2024 haben es nur noch rund 100 Frauen genutzt – 2017 waren es noch fast 250. Auch aus diesem Grund war das Angebot Thema im Gemeinderat.

Möglichkeit scheint unbekannt zu sein

„Niemand sollte ungewollt schwanger werden, weil das Geld für Verhütungsmittel fehlt“, fasste Esther Grunemann (Esfa) das Ziel des Projekts zusammen. Doch die Möglichkeit, sich die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel wie Spirale und Pille oder eine Sterilisation ersetzen zu lassen, scheint vielen unbekannt.

Warum die Zahlen nach einem Höchststand 2017 geradezu eingebrochen sind, kann Jana Kempf vom Amt für Soziales nur vermuten. Wahrscheinlich sei das Wissen um das Angebot durch Personalwechsel mit der Zeit verloren gegangen. In der Pandemie schwand dann mit den sozialen Kontakten wohl auch die Angst, ungewollt schwanger zu werden. 

Das führte dazu, dass der von der Stadt bereitgestellte Betrag in den letzten zehn Jahren nie ausgeschöpft wurde. Während für das Angebot 2015 bis 2018 jährlich über 40.000 Euro abgerufen wurden, sanken die Gesamtkosten in und nach Corona dauerhaft unter 27.000 Euro.

Das Projekt hatten die vier Beratungsstellen Pro Familia, Diakonisches Werk, Donum Vitae und das Kompetenzzentrum Familie 2009 ins Leben gerufen und damals alle Fraktionen im Gemeinderat auf ihre Seite gebracht. Und auch heute stehen sie hinter dem Projekt, nur die AfD sieht die „Grenzen sozialer Fürsorge“ erreicht. Alle anderen sahen es aber wie Clara Wellhäußer (Grüne): „Verhütung ist nicht nur etwas Privates, es ist auch ein politisches Thema.“

Wer hat das Recht auf die Übernahme der Kosten?

Ein Recht auf Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel bzw. für eine Sterilisation haben Freiburgerinnen, die 22 oder älter sind und

  • die Sozialleistungen nach SGB II (Jobcenter) beziehen.
  • die Sozialleistungen nach SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsminderung) beziehen.
  • die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
  • die in Mutter-Kind-Einrichtungen sind.
  • die Klient*innen von FRABS, dem Freiburger Anonymisierten Behandlungs-Schein sind.

Was wird übernommen?

Die Stadt übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie:​

  • Antibabypille,
  • Vaginalring,
  • Hormonpflaster,
  • Hormonimplantat​,
  • Dreimonatsspritze,
  • Kupfer- und Hormonspirale​ und
  • Sterilisation.

Bei den Verhütungsmitteln, für die die Kosten von der Stadt erstattet werden, liegt übrigens seit Jahren die Spirale mit rund 50 Prozent vorn. Hormonelle Verhütung („Pille“) macht rund ein Drittel aus, sonstige Verhütungsmittel liegen bei 10 bis 20 Prozent. Jahr für Jahr wird außerdem eine einstellige Zahl von Sterilisationen übernommen.

Werden Männer auch unterstützt?

Dass es auch „kein reines Frauenthema“ sei, ergänzt Ludwig Striet (SPD). Deshalb beschloss der Gemeinderat, dass sich nun auch leistungsberechtigte Männer die Kosten für eine Sterilisation erstatten lassen können.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

  1. Gewünschtes Verhütungsmittel von Frauenarzt*in verschreiben bzw. Kostenvoranschlag einer Spiraleinlage oder Sterilisation aufsetzen lassen.
  2. Termin bei einer der Beratungsstellen vereinbaren:​
    - Diakonisches Werk: www.diakonie-freiburg.de
    - Donum Vitae: www.donum-vitae-freiburg.de
    - Pro Familia: www.profamilia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/freiburg
    - Sozialdienst katholischer Frauen: www.skf-freiburg.de
    Die Berater*innen prüfen dann, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind.​
  3. Die Beratungsstellen helfen beim Ausfüllen des Antrags. Dieser wird mit den notwendigen Nachweisen an das Amt für Soziales geschickt.
  4. Das Amt für Soziales trifft eine Entscheidung.​ Bei Bewilligung werden die Kosten erstattet (bei Produkten, die in der Apotheke abgeholt werden) bzw. die Praxis rechnet direkt mit dem Amt für Soziales ab (bei Spirale oder Sterilisation).
Veröffentlicht am 08. Mai 2025