Drei Fragen an...

Dominique Kratzer, Amtsleiterin des Standesamts

Auto mit Hochzeitsballons geschmückt
Das neue Namensrecht ist zum 1. Mai in Kraft getreten.
Porträt Dominique Kratzer
Amtsleiterin des Standesamts, Dominique Kratzer

Mit einer Gesetzesänderung hat der Bund die Möglichkeiten der Namenswahl für Ehepaare und Kinder erheblich erweitert. Ziel der Reform ist es, die vielfältigen Lebenswirklichkeiten der Menschen abzubilden. Wie das konkret aussieht, haben wir Standesamtsleiterin Dominique Kratzer gefragt.

1 | An wen richtet sich das neue Namensrecht?

Die Neuerungen des Ehe- und Geburtsnamensrechts gelten für alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Sowohl Ehepaare, Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern als auch Volljährige profitieren von den Neuerungen. Diese gelten übrigens nicht nur für künftige Namensbestimmungen und Namensänderungen. Auch bestehende Namen können nach den neuen Möglichkeiten gestaltet werden.

2 | Haben Sie ein paar typische Beispiele, was jetzt möglich ist – und früher nicht ging?

Ehepaare können nun beide einen Doppelnamen führen und diesen auch an ihre Kinder weitergeben. Wenn die Eltern unterschiedliche Namen haben, können die Kinder, wie wir es zum Beispiel aus Spanien kennen, einen aus dem Namen von Mama und Papa zusammengesetzten Namen erhalten. Auch für Stief- und Scheidungskinder gibt es neue Optionen. Sie können ihre Namen der aktuellen Familiensituation anpassen. Bei einer Erwachsenenadoption besteht nicht mehr der Zwang, den Namen des Adoptierenden anzunehmen.

3 | Die neuen Regeln sind recht komplex. Wo kann ich mich informieren?

Wir haben im Internet viele Informationen zum neuen Namensrecht eingestellt: In Zusammenarbeit mit anderen Städten habe ich zwei Erklärvideos konzipiert, die einfach und verständlich die neuen Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe und für Kinder erklären. Unsere Home­page ist verlinkt mit einer Seite des Bundesministeriums der Justiz, auf der es auch eine tolle Infobroschüre gibt. 

Weitere Infos unter www.freiburg.de/namensrecht.

Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 887, am 10. Mai 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!

Veröffentlicht am 09. Mai 2025