Mehr Freiheit beim Namen

Neues Namensrecht gilt seit 1. Mai

Pärchen sitzt beim Standesamt - Hochzeit

Am 1. Mai ist in Deutschland das neue Namensrecht in Kraft getreten. Die Neuregelung erweitert die Wahlmöglichkeiten:

  • Ehepartner können sich nun für einen gemeinsamen Doppelnamen entscheiden – mit oder ohne Bindestrich, die Reihenfolge ist frei wählbar. Dieser kann auch Geburtsname gemeinsamer Kinder werden.
  • Unverheiratete Eltern oder Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen dürfen ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben (ohne Trauschein).
  • Bei einer Scheidung entscheidet Jede*r selbst ‒ Doppelname behalten oder zum ursprünglichen Namen zurückkehren.
  • Wenn Kinder einen Doppelnamen erhalten, darf dieser maximal zwei Bestandlteile haben, bei weiteren Kindern gilt dieselbe Regelung (Namenseinheit in der Familie bleibt gewahrt).
  • Falls sich Eltern innerhalb eines Monats nach der Geburt ihres Kindes nicht einig werden, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen (alphabetische Reihenfolge).
  • Wenn Eltern in Patchwork-Konstellationen heiraten, können die Kinder den neuen Familiennamen annehmen ‒ ohne Adoption, aber mit Zustimmung. Auch bei Stiefkindadoptionen ist die Namensanpassung geregelt. Wichtig: Alle Kinder einer Familie sollen denselben Nachnamen tragen.
  • Wer als volljährige Person den Familiennamen ändern möchte, kann das einmalig im Leben machen ‒ zur Option stehen dann entweder der Name der Mutter, des Vaters oder beide.

Diese Optionen beziehen sich auf Geburten und Eheschließungen nach dem 1. Mai 2025. Das neue Namensrecht eröffnet auch für Kinder, die vor diesem Stichtag geboren wurden, und bereits verheiratete Paare neue Möglichkeiten.

Erklärvideos

Ausführliche Informationen über die neuen Möglichkeiten zur Namensänderung gibt es unter www.freiburg.de/namensrecht. Videos zur Änderung des Ehenamens und zur Namensführung bei Kindern erklären, was möglich ist und was nicht.

Termine zur Änderung des Familiennamens gibt es ab sofort

Ab sofort können Freiburger*innen, die die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, online einen entsprechenden Termin beim Standesamt vereinbaren. Das Terminbuchungstool ist ebenfalls unter www.freiburg.de/namensrecht verlinkt. Im Zuge der Terminvereinbarung erhalten die Antragstellenden Informationen, welche Unterlagen in ihrem Fall notwendig sind. Diese müssen vor dem vereinbarten Termin online hochgeladen werden.

Veröffentlicht am 07. Mai 2025