Fragen der Wahlhelfenden und Antworten des Wahlamts
Letztes Update: 16.01.2026
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| Datum | Thema | Fragen der Wahlhelfenden |
Antworten des Wahlamts |
| 16.01.2026 | Neutralität | Darf ich als Parteimitglied Wahlhelfer*in sein? | Ja. Wichtig ist nur, am Wahltag neutral aufzutreten, insbesondere keine Parteiabzeichen zu tragen. |
| 16.01.2026 | Freizeitausgleich | Was muss ich tun, um den Freizeitausgleich zu erhalten? | Nichts - Nach der Wahl melden wir den Ämtern und Dienststellen, welche Wahlhelfenden Freizeitausgleich gewählt haben. Die Zeusbeauftragten buchen dann die Stunden in Zeus. |
| 16.01.2026 | Versicherung | Bin ich bei meinem Einsatz versichert? | Ja. Während der Durchführung der mit dem Ehrenamt als Wahlhelfer*in verbundenen Tätigkeiten sind Sie über die Unfallkasse Baden-Württemberg versichert. Das gilt auch auf den unmittelbaren Wegen. Weitere Infos sind hier zu finden. |
| 16.01.2026 | Krankheit | Was mache ich, wenn ich am Wahlwochenende krank werde? | Bitte so schnell wie möglich beim Wahlamt Bescheid geben, damit ein Ersatz benachrichtigt werden kann. Gute Besserung! |
| 16.01.2026 | Entschädigung | Wie hoch ist die Entschädigung? | Vorstehende: 100 € (Wahllokal), 85 € (Briefwahl) Stellv. Vorstehende: 85 € (Wahllokal), 75 € (Briefwahl) Schriftführende: 75 € Bereitschaft: Vorstehende 35 €, Beisitzende 20 € Wahlweise Zeitgutschrift 7.48 Stunden (Angestellte), 8.12 Stunden (Beamte)(Zeitgutschrift entspricht 75€, evtl. Differenz wird ausgezahlt - wenn IBAN vorhanden) |
| 16.01.2026 | Entschädigung | Wann wird die Entschädigung ausbezahlt? | Wir überweisen die Entschädigung etwa vier Wochen nach der Wahl. |
| Datum | Thema | Fragen der Wahlhelfenden |
Antworten des Wahlamts |
| 16.01.2026 | Abgabe der Unterlagen | Warum können die Wahlunterlagen nicht vom Wahlamt in den Wahlgebäuden abgeholt werden? | Die Wahlvorstände verteilen sich auf zahlreiche Gebäude im Stadtgebiet. Leider können wir deshalb keinen Logistikservice zur Abholung der Unterlagen anbieten. Gleichzeitig müssen Sie nicht auf ein Abholfahrzeug warten, sondern können sofort ins Rathaus im Stühlinger aufbrechen. Im Endeffekt bedeutet dies: Sie haben keine Leerlaufzeiten und somit früher Feierabend. |
| Datum | Thema | Fragen der Wahlhelfenden |
Antworten des Wahlamts |
| 16.01.2026 | Nachträge im Wählerverzeichnisse | Darf ich Personen im Wählerverzeichnis nachtragen? | Nein. Die "Nachträge" mit den Wählernummern ab 5000 am Ende des Wählerverzeichnisses wurden vom Wahlamt nachgetragen. Es handelt sich um Personen, die nach dem 25.01.2026 ihr Wahlrecht in Freiburg erhalten haben, z.B. durch Zuzug. |
| 16.01.2026 | Hilfspersonen | Müssen die Namen der Hilfspersonen von Menschen mit Behinderung aufgenommen werden? | Nein, diese werden nirgends vermerkt. |
| Datum | Thema | Fragen der Wahlhelfenden |
Antworten des Wahlamts |
| 16.01.2026 | Einsatzzeit | Wann beginnt der Einsatz und wie lange dauert er? | Der Einsatz beginnt um 14 Uhr und endet gegen 21/22 Uhr |
| 16.01.2026 | Zulassung der Wahlbriefe | Wo ist die Liste der ungültigen Wahlscheine? | Das Wahlamt prüft alle eingehenden Wahlbriefe auf ihre Gültigkeit. Falls ein ungültiger Wahlschein dabei sein sollte, wird Ihnen dieser separat übergeben. |
| 16.01.2026 | Funktionen im Wahlvorstand | Wer legt wann fest, wer stellvertretende/r Schriftführer*in ist? | Der/die Wahlvorstehende ernennt eine*n Bürger*in zum/zur stellv. Schriftführer*in. Diese Funktion wird bei Arbeitsbeginn um 14 Uhr festgelegt. Da die Schriftführenden die ganze Zeit anwesend sind, ist die Festlegung der Stellvertretung eher "formal" ohne praktische Auswirkungen. |
| 16.01.2026 | eigene Briefwahlunterlagen | Kann ich meine persönlichen Briefwahlunterlagen mit zum Wahldienst bringen und dort abgeben? | Nein, leider ist das aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Sie können Ihre Unterlagen aber bis Sonntag 18 Uhr – gerne aber so früh wie möglich – in unsere Briefkästen in der Berliner Allee 1 (vor dem Haupteingang) einwerfen. |
| Datum | Thema | Fragen der Wahlhelfenden |
Antworten des Wahlamts |
| 16.01.2026 | Einsatz ja oder nein? | Wann bekomme ich Bescheid, ob ich eingesetzt werde? | Ob Sie als Bereitschaftswahlhelfende zum Einsatz kommen erfahren Sie frühestens am Donnerstag vor der Wahl. Sollte sich das Wahlamt bis zum Wahlsonntag nicht bei Ihnen gemeldet haben, halten Sie sich im vorab kommunizierten Zeitrahmen bereit. |
| 16.01.2026 | Funktion im Wahlvorstand | Welche Funktion werde ich als übernehmen? | Städtische Bereitschaftsbeisitzende können als Beisitzende oder Schriftführende zum Einsatz kommen. Städtische Bereitschaftswahlvorstehende können als Wahlvorstehende oder stellv. Wahlvorstehende zum Einsatz kommen. |
| 16.01.2026 | Zeitgutschrift Bereitschaftswahlhelfende | Kann ich als Aufwandsenschädigung auch die Zeitgutschrift bekommen? | Sollten Sie zum Einsatz kommen und eine Zeitgutschrift bevorzugen, teilen Sie dies bitte zeitnah mit. Eine Zeitgutschrift für die "reine" Bereitschaft ist nicht möglich. |
Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement
Wahlamt - Wahlhelfende
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Fahrplanauskunft
wahlhelfende@stadt.freiburg.de
Telefon 0761 201-5770