Behördenwegweiser
Örtliche Betreuungsbehörde
Wer seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann, erhält Unterstützung durch eine rechtliche Betreuung. Die Betreuungsbehörde ist dabei die zentrale Anlaufstelle: Sie organisiert, berät und prüft, damit hilfebedürftige Menschen die passende rechtliche Unterstützung bekommen, die sie brauchen.
Beschreibung
Was macht die Betreuungsbehörde?
- Beratung zur rechtlichen Betreuung, Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten / Betreuungsverfügungen (nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei der jeweiligen Sachbearbeitung nach Buchstabenzuständigkeit)
- Umfassende Beratung/ Information im Vorfeld und während des gesamten Betreuungsverfahrens
- Sachverhaltsermittlung und dazugehörige Stellungnahme im Auftrag des Betreuungsgerichtes vor Anordnung einer rechtlichen Betreuung
- Vorschlag einer geeigneten rechtlichen Betreuungsperson an das Betreuungsgericht
- Beratung und Unterstützung von rechtlichen Betreuer*innen und Betreuern und Bevollmächtigten
- Bedarfsermittlung und Planung eines ausreichenden Angebotes an rechtlichen Betreuer*innen in Freiburg
Berufsbetreuer*innen gesucht
Infos bei der Sachgebietsleitung
Frau Plau
Tel. 0761 / 201-3740
Mail Susanne.Plau@freiburg.de
Weitere Anlaufstellen in Freiburg
- Betreuungsverein des Diakonischen Werks Freiburg e.V.
- Betreuungsverein des SKM e.V.
- Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS)
Weiterführende Informationen
- Betreuungsgericht Freiburg
- Betreuungsrecht in leichter Sprache
- KVJS Betreuungsrecht
- Informationen Vorsorgevollmacht
- Informationen Patientenverfügung
Unterlagen und Dokumente
- Vorlage Betreuungsanregung
- Vorlage Betreuungsverfügung
- Vorlage Vorsorgevollmacht
- Vorlage Patientenverfügung
Unterschriftsbeglaubigung Vorsorgevollmacht nur nach telefonischer Terminvereinbarung bei dem/der zuständigen Mitarbeiter*in ja nach Buchstaben (Anfangsbuchstabe Nachname)
Kontakt
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"


