3.4 Batteriespeicher für Photovoltaik - Klimafreundlich Wohnen - Förderung beantragen
Mit dem Programm "Klimafreundlich Wohnen" fördert die Stadt Freiburg die energetische Sanierung von Gebäuden.
Wenn Sie erstmalig PV-Anlagen mit Batteriespeichersystemen errichtet haben, können Sie diese fördern lassen. Der Zuschuss beträgt 150 €/kWh nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers max. 1.500 €.
Onlineantrag und Formulare
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Infoseite zum Förderprogramm "Klimafreundlich Wohnen"
Weiterführende Informationen & Überblick über alle Förderbausteine
- Online (Kombiantrag) - Klimafreundlich Wohnen Baustein 3.3 bis 3.4
- Online Förderung beantragen - Klimafreundlich Wohnen Baustein 3.4 Batteriespeicher
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Der Batteriespeicher muss bereits installiert sein.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich oder online inkl. aller Nachweise einreichen. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, ob ihr Antag bewilligt wird sowie ggf. Informationen zur Auszahlung.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von schriftlichen Anträgen länger dauert.
Wenn Sie den Antrag online stellen, erhalten Sie von uns die Rückmeldungen direkt in Ihr Servicekonto über das Serviceportal. Damit wir Ihren Antrag möglichst schnell bearbeiten können, stellen wir Ihnen Rückfragen ggf. direkt an Ihr Servicekonto.
In beiden Fällen werden Sie umgehend über die in Ihrem Servicekonto hinterlegte E-Mailadresse über den neuen Antragsstatus informiert.
Fristen
Sie müssen den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der Installation des Batteriespeichers stellen.
Erforderliche Unterlagen
Installationsrechnung des Batteriespeichers
Kosten
Keine
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 22.08.2023 freigegeben.