Das konkrete Unterstützungsangebot besteht aus einer ausführlichen Vor-Ort-Beratung und prinzipielle Prüfung der empfehlenswerten und möglichen Techniken für eine Heizkesselmodernisierung des individuellen Wohngebäudes. Das Ziel ist es, dem Gebäudebesitzer eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, welche Heiztechnikvariante prinzipiell bei dem Gebäude möglich und geeignet erscheint.
Förderbedingungen Heizung
2.1 a Vor-Ort-Check
Das konkrete Unterstützungsangebot besteht aus einer ausführlichen Vor-Ort-Beratung und prinzipielle Prüfung der empfehlenswerten und möglichen Heizkesselmodernisierungvarianten. Das Ziel ist es, den Gebäudebesitzer_innen eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, welche Heiztechnikvariante prinzipiell bei dem Gebäude möglich und geeignet erscheint.
Sie können jetzt alle Anträge direkt online stellen und dadurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit deutlich verringern. In den entsprechenden Online-Anträgen befinden sich wertvolle Tipps und Hilfestellungen mit denen Ihr Antrag schnell ausgefüllt, ggfls. zwischengespeichert und direkt an die Bearbeiter_innen übermittelt werden kann. Die ganze Abwicklung und Kommunikation erfolgt unmittelbar und transparent. Zum Ausfüllen der Anträge müssen Sie sich lediglich im Serviceportal BW anmelden.
Hier geht’s zum Online-Antrag 2.1a
Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag weiterhin auch per Post ans Umweltschutzamt schicken. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung hier deutlich länger dauert. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen.
2.1 b Variantenvergleich Heizung
Die Stadt Freiburg fördert die Erstellung von Variantenvergleiche zur Wärmeerzeugung (Energieversorgungskonzepte) in deren Rahmen die technisch/wirtschaftliche Machbarkeit verschiedener Energieversorgungen untersucht wird. Bei dem Energiekonzept soll auch eine Variante mit einem Blockheizkraftwerk untersucht werden. Die gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetz müssen von allen Varianten erfüllt werden.
Förderfähig sind Variantenvergleiche von Heizungen bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Mehrparteienobjekten größer 3 Wohneinheiten, die nicht an eine Fernwärmenutzung angeschlossen sind.
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2.1 c Umsetzungsbegleitung Heizung
Förderfähig ist die fachliche Begleitung bei der Realisierung einer Heizungsanlage bei Gebäuden größer drei Wohneinheiten, insbesondere BHKW-Anlagen, Wärmepumpen und Brennstoffzellen. Hierunter zählt auch die Optimierung des Anlagenbetriebs bis 12 Monate nach der Inbetriebnahme.
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Ziel dieses Bausteins ist es, die Abschaltung besonders ineffizienter Heizungen zu fördern. Es werden die Umstellung auf umweltfreundliche Heizkessel und der Einsatz erneuerbarer Energien mit einer pauschalen Abwrackprämie bezuschusst, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Für eine effiziente Fördermittelverwendung wird dieser Baustein an das Bundesförderprogramm BEG EM angelehnt, was bedeutet das zur Inanspruchnahme des Förderprogramms „Klimafreundlich Wohnen“ zunächst das Programme der BAFA zu Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Anspruch genommen werden muss. Informationen zum entsprechenden Förderprogramm finden Sie hier:
- Die Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn eine oder mehrere besonders ineffiziente Altanlagen ohne Brennwertnutzung auf Basis fossiler Energien oder bestehende Elektrospeicherheizungen (Nachtspeicherheizungen) ersetzt werden.
- Die Heizung kann durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzt werden, ggf. mit Einbindung einer Solarthermieanlage, sowie mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme oder innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbaren Energien modernisiert werden. In diesem Zusammenhang muss außerdem die gesamte Heizungsanlage optimiert werden.
- Der Anschluss an ein Wärmenetz wird gefördert, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Wärmenetz gespeist wird, zumindest 25 % durch erneuerbare Energien (EE-Anteil) und/oder durch unvermeidbare Abwärme erfolgt.
- Eine Förderung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist ausgeschlossen. Dies betrifft auch Gas-Hybrid-Heizungen.
- Gefördert wird ein Heizungsaustausch, der den aktuellen Förderrichtlinien der BEG EM entspricht und von dieser gefördert wird.
Zuschusshöhe
Pauschal max. 1.000 Euro, max. 20% der Kosten
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Der nachträgliche Einbau von dezentralen oder zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird bei Altbausanierungen gefördert. Eine Lüftungsanlage mit kontrollierter Wärmerückgewinnung führt die Wärme der Abluft einem Wärmetauscher zu, der die kühle Zuluft aufheizt.
Zentrale Lüftungsanlagen sorgen für eine Be-und Entlüftung des kompletten Gebäudes mit einer zentralen Einheit und über Schächte. Bei einer dezentralen Lüftungsanlage wird in jeden Raum, der belüftet werden soll eine separate Anlage in die Außenwand installiert. Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten pauschal 1.000 Euro. Jede weitere Wohneinheit erhält 500 Euro pro Wohneinheit, bis zu maximal 4.000 Euro.
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