Tipps für mehr Sicherheit im Freiburger Fahrradverkehr

Hier einige Hinweise, wie Sie selbst zu mehr Sicherheit für den Fahrradverkehr in Freiburg beitragen können.

...wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind

  • Lieber zweimal hinschauen beim Abbiegen und Einbiegen!
    Die meisten Unfälle mit Radfahrenden verursachen Autofahrer beim Abbiegen und Einbiegen. Deshalb: zweimal hinschauen – auch beim Linksabbiegen, wenn endlich die Lücke im Gegenverkehr da ist –, Schulterblick beim Rechtsabbiegen nicht vergessen (auch beim PKW gibt es einen toten Winkel) und immer auch schauen, ob Radfahrer möglicherweise in der falschen Richtung unterwegs sind!
    Gut zu wissen: Radler haben auf einem parallelen Radweg Vorfahrt, Fußgänger auf dem Gehweg natürlich auch.
  • Mehr Gelassenheit – lieber runter vom Gas!
    Zu hohe Fahrgeschwindigkeit ist einer der größten Risikofaktoren.
    Unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt daher immer die Grundregel: Geschwindigkeit anpassen und auf Sicht fahren.
  • Pflegen Sie (Sicht-) Beziehungen!
    Wer sein Fahrzeug zu nah an Kreuzungen und Einmündungen parkt oder in zweiter Reihe hält, schränkt die Sichtbeziehungen ein und erhöht damit das Unfallrisiko für andere. Im Bereich 5m vor und hinter der Einmündung darf grundsätzlich nicht geparkt werden.
  • Nicht auf fremden Wegen parken und halten!
    Auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fußwegen haben haltende oder parkende Autos nichts verloren – auch nicht für "schnell mal zum Bäcker rein" oder "nur eben an den Geldautomat". Wer auf Radfahrstreifen hält und z. B. liefert, zwingt Radfahrer zum Ausweichen in den Kfz-Verkehr und gefährdet damit andere. Das gilt auch und ganz besonders für Kurier- und Pflegedienste und "eilige Arzneimittellieferungen"!
  • Vorsicht beim Türöffnen!
    Schauen Sie sich um, öffnen Sie die Türen langsam - das gilt auch für Beifahrer, da ja öfters auch auf dieser Seite Radwege verlaufen.
Bild: Stadt Filderstadt
  • Radler gehören auf die Fahrbahn - Abstand halten!
    Manche Autofahrer empfinden Radler auf der Fahrbahn als Hindernis und verschaffen ihrem Unmut durch Drängeln oder Hupen Luft. Das ist aber nicht nur gefährlich und verboten, sondern meist auch unbegründet, denn Radfahrer gehören auf die Straße. Nur wenn Radwege mit einem blauen Schild versehen sind, müssen sie benutzt werden. Und selbst das gilt nicht, wenn diese verschmutzt oder zugeparkt sind. Wenn Radler überholt werden - auch bei Radstreifen auf der Fahrbahn - gilt: 1,5m Abstand halten!
  • Auch in Einbahnstraßen mit Radlern rechnen
    90 Prozent der dafür geeigneten Einbahnstraßen sind in Freiburg fürs Radfahren entgegen der Fahrtrichtung freigegeben. Schon beim Einbiegen also besonders vorsichtig sein, in der Einbahnstraße auf der rechten Seite fahren und wenn’s eng wird langsam fahren. Kommen Radler aus einer freigegebenen Einbahnstraße, gelten selbstverständlich die normalen Vorfahrtsregeln.
  • Fahrradstraßen sind für Radler da
    Nicht gerade Narrenfreiheit, aber mehr Rechte als woanders haben Radler in den neun Freiburger Fahrradstraßen, z.B. dürfen sie nebeneinander fahren. Autofahrer hingegen dürfen hier - wenn überhaupt - nur als Anlieger und langsam fahren.
  • Rücksicht und Respekt - wechseln Sie mal die Perspektive!
    In Freiburg eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Radfahrerinnen und Radfahrer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer mit den gleichen Rechten und Pflichten wie Autofahrer. Sie haben sich selbst entsprechend zu verhalten, aber sie haben auch Anspruch darauf, mit dem gleichen Respekt und der gleichen Rücksichtnahme behandelt zu werden wie andere auch.
    Was es aber wirklich bedeutet, ohne Knautschzone und Airbag unterwegs zu sein, lässt sich hinterm Lenkrad oft nicht beurteilen. Da kann es hilfreich sein, einfach mal die Perspektive des anderen einzunehmen. Also: Raus aus dem Blechkasten und rauf auf den Drahtesel! Und wer weiß: Vielleicht wird aus dem Probelauf ja ein Dauerlauf?

Kontakt

Garten- und Tiefbauamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Fax +49 761 2014699

Informationen und Materialien