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Steueridentifikationsnummer beantragen

Hinweis: Beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) erhalten Sie eine Zweitfertigung gebührenfrei, allerdings mit einer zeitlichen Verzögerung von bis zu 4 Wochen.

Onlineantrag und Formulare

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Sie müssen die Ausstellung der Steueridentifikationsnummer online oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag online stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses

Kosten

17,00 Euro

Die Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern ist gebührenfrei.

Vertiefende Informationen

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) wurde 2007 eingeführt und wird jeder Person, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, zugeteilt. Sie besteht aus 11 Ziffern und gilt ein Leben lang. Unabhängig von Umzügen, Namensänderungen oder auch Umstrukturierungen in den Finanzämtern können so steuerliche Daten immer der richtigen Person zugeordnet werden. Die Steuer-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) direkt per Post verschickt, sobald eine erstmalige Registrierung in einem Melderegister in Deutschland erfolgt.

Sollten Sie die Mitteilung des BZSt mit Ihrer persönlichen Steuer-ID verloren haben, kann die Meldebehörde Ihnen die Steuer-ID gebührenpflichtig mitteilen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zutständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 03.01.2022 freigegeben.