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Leistungen

Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

Hinweis

Mit Stichtag 01. Mai 2025 tritt eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft, die die Erstellung und Übermittlung von Lichtbildern für die Beantragung von Personalausweis- und Passdokumenten betrifft. Ab diesem Datum können nur noch Lichtbilder akzeptiert werden, die durch zertifizierte Fotodienstleister über eine sichere Cloudschnittstelle digital an die zuständige Behörde übermittelt werden. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen und den Missbrauch durch manipulierte Fotos zu verhindern.

Unsere modernen Fotoboxen stehen Ihnen weiterhin im Bürgerservicezentrum zur Verfügung. So können Sie direkt vor Ihrem Termin im Gebäude passende Lichtbilder anfertigen.

Was ändert sich für Sie als Bürger*innen?

• Lichtbilder in ausgedruckter Form dürfen nicht mehr akzeptiert werden.
• Sie können Ihre Lichtbilder bei zertifizierten Fotodienstleistern anfertigen lassen, welche die digitale Übertragung über die vorgeschriebene Schnittstelle gewährleisten.

Was sollten Sie beachten?

• Für Kinder unter 3 Jahren sind unsere Fotoboxen nicht ausgelegt, hier wird der Gang zum zertifizierten Fotografen empfohlen.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Fotodienstleister, ob dieser zertifiziert ist und die digitale Übermittlung unterstützt.
• Auf folgenden privaten Websites können Sie zertifizierte Fotodienstleister in Ihrer Region finden:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um die uns zum 01.05.2025 bekannten Anbieter handelt. Diese Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Information für Fotodienstleister*innen

Informieren Sie sich beim Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik über die Voraussetzungen und den Ablauf der Zertifizierung und die Anbindung an eine Cloud:

BSI TR-03170 Sichere elektronische Übermittlung von Lichtbildern an die Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörden

 

 

Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt.
Er gilt höchstens ein Jahr.

Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrückeerfasst. Bitte erkundigen Sie sich deshalb unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Reisepass auch anerkannt wird.
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“, für welche Länder ein Reisepass erforder-lich ist oder ein vorläufiger Reisepass genügt

Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen.
    Sie müssen durch geeignete Nachweise (z.B. Flugticket oder andere Reiseunterlagen) glaubhaft machen, dass sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Das können beispielsweise sein:
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
    • Annahme, dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Verfahrensablauf

Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen.
Gleichzeitig müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können einen vorläufigen Reisepass in Deutschland beantragen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird.
Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin. Anderenfalls kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • alter Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
    Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
  • geeignete Nachweise (z.B. Flugticket oder andere Reiseunterlagen)


Hinweis: Das biometrische Passbild können Sie vor Ihrem Termin zur Antragsstellung in der Fotobox im Bürgerservicezentrum selbst erfassen. Unserer Erfahrung nach ist die Fotobox für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet. Die Gebühr beträgt 6,50 €.

Achtung: Bei der Erstausstellung können weitere Unterlagen wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein.
Gleiches gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung nur ein vorläufiger Nachweis über die Deutsche Staatsangehörigkeit wie z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes vorgelegen hatte.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Antragstellung.

Kosten

EUR 26,00

Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

Bearbeitungsdauer

sofort

Hinweise

-

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 29.12.2023 freigegeben.

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