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Leistungen

Landesstiftung Opferschutz - Zuwendungen beantragen

Die Landesstiftung Opferschutz unterstützt finanziell bis zu einem Betrag von 10.000 Euro

  • Opfer von Gewalttaten, die in Not sind und Hilfe brauchen,
  • Angehörige, Ehepartner oder -partnerinnen beziehungsweise Lebenspartner oder -partnerinnen von Getöteten und
  • Einrichtungen, die Opferzeugen beraten, betreuen oder begleiten (Opferzeugenbetreuungsprogramme).

Gewalttaten sind vorsätzliche, rechtswidrige tätliche Angriffe, zum Beispiel

  • Tötungsdelikte,
  • Körperverletzungen,
  • Sexualstraftaten,
  • Bedrohungen,
  • Geiselnahmen und
  • gemeingefährliche Verbrechen.

Mit den Zuwendungen für Gewaltopfer schließt die Stiftung Lücken der staatlichen Opferentschädigung. Gesundheitliche Folgen werden zwar meistens vom Opferentschädigungsgesetz abgedeckt. Opfer von Gewalttaten oder Angehörige von getöteten Opfern erleiden jedoch häufig darüber hinaus vielfältige materielle Schäden.

Durch die Hilfen der Landesstiftung können beispielweise Ihre

  • Sach- und Vermögensschäden,
  • nicht anderweitig übernommene Heilbehandlungskosten,
  • Einkommenseinbußen oder
  • entgangener Unterhalt ausgeglichen werden,

soweit Sie bedürftig sind.

Opferzeugenbetreuungsprogramme (OZB)

Gemeinnützige oder ehrenamtlich tätige Organisationen können bei der Landesstiftung eine einmalige Zuwendung von bis zu 10.000 Euro beantragen. Dies gilt, wenn sie Opfer, Angehörige oder Tatzeugen beziehungsweise Tatzeuginnen

  • vor einer Anzeigeerstattung beraten,
  • während eines Strafverfahrens in Baden-Württemberg betreuen und/oder
  • zu polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Zeugenvernehmungen begleiten.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: