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Leistungen

Entgegennahme und Prüfung der einzureichenden Wahlvorschläge der Parteien und Bewerber

Entgegennahme und Prüfung von Wahlvorschlägen

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Träger eines Wahlvorschlages (Parteien und Einzelbewerber)

Verfahrensablauf

Für die Einreichung eines Wahlvorschlages sind die Fristen nach den jeweiligen Wahlgesetzen zu beachten. In der Regel beginnt die Frist am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Die Frist endet je nach Art der Wahl, bei Parlamentswahlen in der Regel am 59. Tag vor der Wahl.

Dem Wahlvorschlag sind in der Regel folgende Anlagen beizufügen:

  • Zustimmungserklärung des Bewerbers
  • Wählbarkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde des Bewerbers
  • bei Parteien die Niederschrift über die Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt wurde
  • eine Versicherung an Eides statt des Versammlungsleiters und der zwei von der Versammlung bestimmten Teilnehmers
  • ggf. die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften mit Wahlrechtsbescheinigung

Auf dem Wahlvorschlag wird der Zeitpunkt des Eingangs vermerkt. Der Wahlvorschlag/ die Bewerbung mit den Anlagen wird vom Wahlamt auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft. Soweit der Wahlvorschlag von Wahlberechtigten unterstützt werden muss (bei Bewerbern, die nicht im zu wählenden Parlament vertreten sind, bei Bürgermeisterwahlen die Bewerber außer dem Amtsinhaber), sind auf dem nach Anforderung ausgegebenen Formblatt die erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten (z.B. bei der Landtagswahl 150 im Wahlkreis Wahlberechtigte, bei der Bundestagswahl 2000 in Baden-Württemberg Wahlberechtigte) vor Fristablauf geprüft vorzulegen.

 

Ansprechpartner:

Abteilung Informationsmanagement

Sachgebiet Wahlen

Tel. 0761/201-5757

Fax 0761/201-5598

E-Mail wahlamt@stadt.freiburg.de

keine festen Öffnungszeiten

ggf. Terminvereinbarung

Fristen

Es sind die Einreichungsfristen für Wahlvorschläge nach den jeweiligen Wahlgesetzen zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise

Tipp:

Der Wahlvorschlag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden – der Zeitpunkt der Einreichung hat Einfluss auf die Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Wenn Unterstützungsunterschriften erforderlich sind, und diese auf Gültigkeit noch geprüft werden müssen, wird darum gebeten, die Formblätter mit den Unterschriften sukzessive vorzulegen – damit ist gewährleistet, dass die Prüfungen rechtzeitig vor Fristablauf erfolgen können, und der Wahlvorschlagsträger erhält einen Überblick darüber, wie viele Unterschriften noch fehlen.

Rechtsgrundlage

  • Landeswahlgesetz
  • Bundeswahlgesetz
  • Europawahlgesetz
  • Kommunalwahlgesetz
  • und die dazugehörenden Verordnungen, je nach Art der Wahl

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 06.08.2021 freigegeben.