"Kulturelle Teilhabe" meint ein sozial inklusives, von vielen mitgestaltetes Kulturleben und ist ein übergeordnetes kulturpolitisches Ziel: Trotz ungleicher Startchancen bezüglich Bildung, Einkommen und Herkunft sollen möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, sich einzeln und in Gruppen auf unterschiedliche Weise mit Kultur auseinanderzusetzen und sich nach eigenen Vorstellungen kulturell auszudrücken. Für die Förderung der kulturellen Landschaft in Freiburg ist das ein wichtiges Anliegen.
Kulturelle Teilhabe bedeutet, die Möglichkeit zu haben, sich einzeln und in Gruppen mit Kunst und Kultur auseinanderzusetzen und sie aktiv mitzugestalten. Alle Menschen haben das Recht auf Kulturelle Teilhabe und sollen vielfältige Möglichkeiten zur Teilhabe am kulturellen Angebot und an den Künsten haben - unabhängig von ungleichen Startchancen.
Unsere Gesellschaft ist sehr vielfältig. Dies zeigt sich in der Sprache, Bildung, in körperlicher, seelischer und geistiger Verfasstheit, in sexuellen Ausrichtungen, religiösen Überzeugungen, bestehenden Lebensphasen, in Migrationserfahrungen und vielen weiteren individuellen Kompetenzen. Dass in unserer Gesellschaft eine große Diversität vorhanden ist, soll sich in den Programm-Angeboten, im Publikum und auch bei den Mitarbeiter*innen von öffentlichen Kultureinrichtungen wiederfinden.
Kulturelle Arbeit, die sich aktiv mit Kultureller Teilhabe auseinandersetzt, achtet auf den bestehenden Zugang zu Kulturangeboten. Das zeigt sich vor allem im bedachten Umgang mit den verschiedenen Zielgruppen als Besucherinnen und Besucher. Die Auseinandersetzung mit Kunst geht für das Publikum ggf. über den bloßen Besuch eines Angebotes einer Kultureinrichtung hinaus: dialogische Angebote und Begegnungsformate zur Einrichtung selbst und zu kulturellen Themen sowie partizipative Elemente sind wichtige Formen der Kulturellen Teilhabe. Manchmal ist auch eine kuratorische Mitarbeit als Expert*innen in der eigenen Sache möglich.
Das Kulturamt fördert mit diesem Programm Projekte, die Kulturelle Teilhabe als zentrales Ziel verfolgen. Das können Vorhaben sein, die die interkulturelle Diversität unserer Stadtgesellschaft in den Künsten sichtbar machen oder die in besonderem Maße neue konkrete Zielgruppen für das bestehende Angebot in den Kultureinrichtungen aktivieren. Förderfähig sind auch längere Prozesse von Kultureinrichtungen, die sich in intensiven Kooperationen mit gesellschaftlichen Gruppen den Möglichkeiten der Kulturellen Teilhabe in ihren Einrichtungen widmen möchten (Konzeptionsförderung).
In allen Vorhaben müssen bestehende Hindernisse beim Zugang zu Kunst und Kultur in den Blick genommen und abgebaut werden.
Im Mittelpunkt aller Aktivitäten steht eine aktive Kooperation zwischen Kultureinrichtung und den beteiligten Zielgruppen. Sie umfasst unter anderem eine sorgfältige Kommunikation zwischen den kooperierenden Beteiligten und legt den Fokus auf die Wirkung der Zusammenarbeit aller Teilnehmenden, auf die Einzelperson bezogen ebenso wie auf die Gemeinschaft.
Fördermittel
- 59.000 Euro
Vergabe
Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:
- Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
- Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs
Das Kulturamt vergibt die Fördermittel auf Basis der Empfehlung einer vierköpfigen Jury unter Vorsitz des Kulturamtes, der drei externe Fachleute angehören:
- Neriman Bayram, Geschäftsführerin Kommunales Kino e.V.
- Sévérine Kpoti, Fotografin und Alternativkultur-Gestalterin
- Nicoletta Torcelli, freie Kuratorin
- Hans Steiner, stellvertretender Amtsleiter Amt für Migration und Integration
- Clementine Herzog, Kulturamt
Fristen
- 1. November 2026
- 1. Mai 2027
- Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail in einem pdf-Dokument an untenstehenden Kontakt.
- Nutzen Sie gerne eine Vorab-Beratung bei Clementine Herzog (Kontakt unten), insbesondere bei einer ersten Antragstellung.
Förderhinweise
Wer kann gefördert werden?
- Freie Kultureinrichtungen, kulturelle Initiativen und Vertreter*innen von gesellschaftlichen Gruppen wie z. B. migrantische Organisationen.
- Institutionell geförderte Kultureinrichtungen (Konzeptionsförderung).
- Antragstellende, die für ihr Vorhaben mit anderen Initiativen kooperieren und darin Raum für Austausch und Beteiligungsprozesse geben.
- Antragstellende, die ihr Vorhaben in Freiburg durchführen bzw. unmittelbar erlebbar machen.
Wie wird gefördert?
- Projektförderung: zeitlich abgeschlossene Vorhaben, die veränderte Zugangsmöglichkeiten für bestimmte Zielgruppen zu künstlerischen und kulturellen Angeboten erproben oder in ihrem Angebot besonders die Diversität in den Künsten sichtbar machen.
- Wiederkehrende Formate: Vorhaben, die bereits eine Projektförderung erhalten haben und sich als Teilhabe-Format bewährt haben (maximal 2.000 Euro).
- Konzeptionsförderung (neu): institutionell geförderte Einrichtungen, die längerfristig (2-3 Jahre) mit Zielgruppen / Communities / migrantische Initiativen kooperieren und intensive und ggf. strukturbildende Vorhaben der Kulturelle Teilhabe planen.
- Kleinstprojekte: kurzfristige künstlerische Anliegen von kleineren Initiativen (max. 1.000 Euro). Vergabe durch das Kulturamt. Der Antrag muss vierteljährlich mit einem Vorlauf von zwei Monaten zum Ereignis eingereicht sein.
Voraussetzungen
Neben den allgemeinen Voraussetzungen (siehe auch FAQ) müssen die eingereichten Projektvorhaben folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit sie der Jury vorlegt werden können. Die Projekte müssen
- sich mit künstlerischen Inhalten beschäftigen,
- als Kooperation zwischen professionellen Kunst- und Kulturschaffenden bzw. mit bestehenden Kultureinrichtungen der Freiburger Kulturlandschaft und einer Zielgruppe bzw. einem verbindendem kulturellen Thema entwickelt werden,
- Raum für Austausch und Beteiligung bieten und prozessorientiert sein,
- in Freiburg durchgeführt und unmittelbar erlebbar gemacht werden.
Kriterien
Die Jury beurteilt die Qualität der Projekte nach den folgenden Kriterien. Die Projekte müssen dabei nicht alle Kriterien erfüllen und nicht alle Fragen beantworten.
- Für wen sollen Zugänge geschaffen werden?
- Welche Zielgruppen sollen angesprochen und aktiviert werden?
- Wie werden Bedarfe und Interessen abgefragt?
- Welche Barrieren (z.B. organisatorische, finanzielle, sprachliche oder thematische Hindernisse) bestehen in der Kooperation und wie sollen diese überwunden werden?
- Welche Ziele sollen erreicht und welche Zugangsmöglichkeiten sollen damit eröffnet werden?
- Wer sind die Kooperationspartner und wer spielt welche Rolle für das Vorhaben?
- Welche Rolle spielen das Lebensumfeld und die persönlichen Erfahrungen der beteiligten Teilnehmenden für das Projekt?
- Welche Bedeutung haben Zusammenarbeit und Austausch der Beteiligten im Projekt?
- Wie werden Spielräume für Erfahrungen innerhalb des Projekts für die Beteiligten begleitet?
- Inwieweit werden Entscheidungen innerhalb des Projektes gemeinsam mit den Beteiligten getroffen?
- Mit welchen Zielen wurde gearbeitet? Wurden Möglichkeiten der Veränderung im Prozess gegeben?
- Wie genau ist die Reflexion des Prozesses und der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten geplant?
- Wie wird die Sicht aller Beteiligten auf das Projektergebnis einbezogen?
- Welche Wirkung hat die gemeinsame Arbeit? Was hat sich durch das Projekt / durch den Prozess bei den Beteiligten verändert? Was genau bei der Zielgruppe, was bei den Vertreter*innen der Kultureinrichtungen / den Kooperationspartner*innen?
- Kultureinrichtungen (auch institutionell geförderte Einrichtungen) der freien Szene können sich mit einem Vorhaben für vertiefte Teilhabeprojekte für eine 2-3 jährige Konzeptionsförderung bewerben. Voraussetzung für eine Förderung ist eine konzeptionelle Planung Kultureller Teilhabeformate in der Einrichtung, die auch aufzeigen soll, wie sich das Anliegen der Kulturelle Teilhabe innerhalb der Einrichtung verankern soll.
- Erforderlich ist neben einer Gesamtkonzeption und einer Detailplanung für das erste Jahr eine jährliche Berichterstattung sowie die Feinplanung für das Folgejahr.
Formulare
1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:
- Zuschussantrag (172 KB)
- Finanzplan (56,8 KB)
2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:
- Mittelabruf & Rechtsmittelverzicht (260,5 KB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen (290 KB)
3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:
- Verwendungsnachweis 2026 (76,4 KB)
- Verwendungsnachweis 2025 (76,4 KB)
- Verwendungsnachweis 2024 (72,9 KB)
- Gender Mainstreaming Abfrage (369,6 KB)
Kontakt
Aufgaben:
Kulturplanung