Briefwahl - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bin ich bei der Landtagswahl 2026 wahlberechtigt?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag:

* die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
* am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag 08.03.2010),
* seit mindestens drei Monaten (Stichtag 08.12.2025) in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
* und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?

Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie mit dieser online unter www.freiburg.de/briefwahl (schnellster Weg) die Briefwahlunterlagen beantragen.

Kann ich jemanden zur Abholung der Briefwahlunterlagen bevollmächtigen?

Ja, hierfür wird eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung und Entgegennahme der Unterlagen (Rückseite Wahlbenachrichtigung nutzbar) benötigt. Bitte korrekt ausfüllen, da sonst keine Mitgabe möglich ist.

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Bis Freitag vor der Wahl, 06.03.2026, 15:00 Uhr, kann Briefwahl beantragt werden. 
Wichtig: In der Woche vor der Wahl empfehlen wir die Unterlagen persönlich abzuholen, da eine rechtzeitige postalische Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Stimmabgabe kann auch gleich vor Ort erfolgen.

Bis wann muss/müssen der/die Wahlbriefumschlag/-umschläge wo eingegangen sein?

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss dann spätestens am Wahlsonntag, 08.03.2026 um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Der Briefkasten des Wahlamtes befindet sich vor dem Haupteingang der Berliner Allee 1 (beschriftet mit "Wahlamt").

Wie lange dauert es, bis die beantragten Briefwahlunterlagen bei mir sind?

In der Regel sollten die Unterlagen innerhalb von maximal 5 Werktagen nach Absendung des Antrags bei Ihnen eintreffen. Beim Versand ins Ausland muss auch mit längeren Postlaufzeiten gerechnet werden. Bitte beachten: das Risiko des Postlaufes tragen die Wählenden. 

Meine persönlichen Daten auf der Wahlbenachrichtigung sind fehlerhaft. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Bürgerservice (www.freiburg.de/buergerservice) der Stadt Freiburg. Das Wahlamt kann diese Korrekturen nicht vornehmen.

Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich zur Landtagswahl 2026 eingetragen?

Umzug in eine andere Gemeinde in Baden-Württemberg und Ummeldung erfolgen bis zum 42. Tag vor der Wahl (= bis 25. Januar 2026): Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. 
 
Umzug und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl (= vom 26. Januar bis 15. Februar 2026): Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
 
Umzug und Ummeldung erfolgen nach dem 21. Tag vor der Wahl (= ab 16. Februar 2026): Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.

Rechtsgrundlagen §§ 10 - 16 Landeswahlordnung (LWO)

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