Hinweise zum Datenschutz
Die Angabe personenbezogenen Daten ist zur Bearbeitung des Antrags erforderlich
(§ 4 LDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO).
- Die Daten werden ausschließlich für das Zuschussverfahren verwendet.
- Die Löschung der Daten erfolgt bei institutioneller Förderung nach 30 Jahren und bei sonstigen Förderungen nach 10 Jahren.
- Für die betroffenen Personen besteht das Recht von der Stadt Freiburg i.Br. Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
- Es kann nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe kann beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit B.W. Beschwerde eingelegt werden.
Die Datenschutzbeauftragte Stadt Freiburg erreichen Sie unter datenschutz@stadt.freiburg.de
Weitere Informationen unter freiburg.de/datenschutz