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Vordrucke für das Wahlvorschlagsverfahren auf Anforderung an die Parteien/ Bewerber ausgeben

(die Ausgabe von Formblättern für eine Unterstützungsunterschrift ist gesondert als Leistung aufgeführt)

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Träger eines Wahlvorschlages (Parteien und Einzelbewerber).

Verfahrensablauf

Für die Einreichung eines Wahlvorschlages sind die Fristen nach den jeweiligen Wahlgesetzen zu beachten.

Dem Wahlvorschlag sind in der Regel folgende Anlagen beizufügen:

  • Zustimmungserklärung des Bewerbers
  • Wählbarkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde des Bewerbers
  • bei Parteien die Niederschrift über die Mitglieder- oder Vertreterversammlung in der der Bewerber aufgestellt wurde
  • eine Versicherung an Eides statt des Versammlungsleiters und der zwei von der Versammlung bestimmten Teilnehmers
  • ggf. die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften mit Wahlrechtsbescheinigung

Mit Ausnahme des Formblattes für eine Unterstützungsunterschrift besteht keine Verpflichtung zur Beschaffung der Vordrucke; sie können aber auf Wunsch bereitgestellt werden.

 

Ansprechpartner:

Abteilung Informationsmanagement

Sachgebiet Wahlen

Tel. 0761/201-5760

Fax 0761/201-5598

E-Mail wahlamt@stadt.freiburg.de

keine festen Öffnungszeiten

ggf. Terminvereinbarung

Fristen

Es sind die Einreichungsfristen für Wahlvorschläge nach den jeweiligen Wahlgesetzen zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise

Tipp:

Die Vordrucke können von den Parteien bzw. Einzelbewerbern für eine Wahl per E-Mail angefordert werden.

Rechtsgrundlage

Landtagswahl:

Bundestagswahl:

Europawahl:

Kommunalwahl:

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 06.08.2021 freigegeben.