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Privathochschulen - staatliche Anerkennung beantragen

Sie möchten eine nicht staatliche Bildungseinrichtung als Hochschule errichten und betreiben? Dafür müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen. Mit der staatlichen Anerkennung darf die Hochschule im Rahmen der Anerkennung

  • Hochschulprüfungen abnehmen,
  • Abschlussgrade (Bachelor, Master) verleihen und
  • Zeugnisse erteilen.

Hinweis: Ausländische Bildungseinrichtungen ohne staatliche Anerkennung im Herkunftsstaat, die eine Niederlassung in Baden-Württemberg gründen möchten, müssen ebenfalls eine staatliche Anerkennung beantragen. Ausländische Hochschulen aus EU-Mitgliedstaaten müssen keine Anerkennung beantragen. Hier ist jedoch die Anzeigepflicht nach § 72a LHG zu beachten.

Staatlich anerkannte Hochschulen müssen in ihrem Namen einen der folgenden Zusätze tragen:

  • "staatlich anerkannte Hochschule"
  • "staatliche anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften"

Hinweis: Als Träger von staatlich anerkannten Hochschulen haben Sie keinen Anspruch auf staatliche Finanzhilfe.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: