Leistungen
de.kdrs.cms.servicebw.services.LeistungenCmsService@4f818e66
Heimarbeit - Halbjährige Listenmeldung
Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgewerbetreibende im Sinne des Heimarbeitsgesetzes sowie Personen, die wegen ihrer Schutzbedürftigkeit den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, unterliegen besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften.
Firmen, die Heimarbeit vergeben, sind zum Führen von Heimarbeitslisten verpflichtet. Die Listen sind halbjährlich an die zuständige Stelle zu senden.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: