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Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

Aus dem Fahrzeugregister können Auskünfte erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen besteht.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Die Fahrzeug- und Halterdaten sind zu übermitteln, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich bei der für das Kennzeichen zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)

Kosten

5,10 Euro

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 13.01.2011 freigegeben.