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Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen

Die Anerkennung ist notwendig, wenn Sie beispielsweise

  • bestimmte weiterführende Schulen besuchen oder
  • sich für bestimmte Ausbildungsberufe bewerben oder möchten.
  • einen Beruf in der Kindertagesbetreuung ausüben möchten.

Zur Anerkennung wird der ausländische Bildungsnachweis einem vergleichbaren Abschluss in Baden-Württemberg zugeordnet.

Beispiele für Zeugnisse oder Abschlüsse, die zugeordnet beziehungsweise anerkannt werden:

  • Realschulabschluss oder ein dazu gleichwertiger Ausbildungsstand
  • Hauptschulabschluss oder ein dazu gleichwertiger Ausbildungsstand
  • Berufsabschluss einer reglementierten Ausbildung im Bereich Kindertagesbetreuung
  • Hochschulreife für berufliche Zwecke
  • Hochschulzugangsqualifikation für deutsche Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Bildungsnachweisen

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: