Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist zuständig für Fragen rund um Einreise (Visa), Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis.

Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten

Montag 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 7:30 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

Kontaktmöglichkeiten

Unser Servicetelefon 0761 201-6470 erreichen Sie während den oben genannten Öffnungszeiten.

Sie erreichen uns außerdem per E-Mail: Auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de

Leistungen, Formulare und Informationsmaterial

Hier finden Sie alle Leistungen sowie Formulare und Informationsmaterialien der Ausländerbehörde Freiburg.

Dort finden Sie auch Informationen zum neuen Gesetz: Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG.

Fachservice Ausländerrecht

Der Fachservice Ausländerrecht dient als erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Ausländerrecht. Ergänzt wird der Fachservice Ausländerrecht durch unser Service-Telefon, an dem Sie unser Team gerne berät.

Bitte vereinbaren Sie für alle Leistungen einen Termin zur Vorsprache an unserem Service-Schalter. Termine können Sie entweder telefonisch unter 0761/201-6470, per E-Mail unter
Auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de oder direkt am Empfang in der Berliner Allee vereinbaren.

Kontakt

Ausländerbehörde
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Telefon +49 761 2016470
Fax +49 761 2016495

Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, nutzen Sie bitte unser Kontakt-Formular.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist:
  • bei Wohnort in Freiburg: die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsabteilung der Stadt Freiburg
  • bei Wohnort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: die Ausländerbehörde/Fachgruppe Ordnungsrecht und Staatsbürgerschaft des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald
  • bei Wohnort im Ausland: die Deutsche Auslandsvertretung/Bundesverwaltungsamt