Haushaltsberatungen
Fraktionsanträge
Kultur / Inklusion
Paritätische Dienste - KISS/ Selbsthilfebüro
Zuschüsse an Dritte
Mehrausgaben
| OZ | Seite im Haushalt | Bezeichnung | Entwurf 2025 | beantragte Veränderung | Entwurf 2026 | beantragte Veränderung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| S24 | 106 | Paritätische Dienste - KISS/ Selbsthilfebüro | -12.020 Euro | -17.980 Euro | -12.240 Euro | -22.760 Euro |
Begründung / Erläuterung
Der städtische Zuschuss für das Selbsthilfebüro (SHB) wurde seit 2001 nicht erhöht. In dieser Zeit hat sich das SHB als Fachstelle für alle Fragen rund um das Thema Selbsthilfe weiter etabliert und wird deutlich stärker nachgefragt. Anfragen kommen sowohl von Betroffenen, die eine Selbsthilfegruppe suchen, als auch von Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich.
Trotz erschwerter Bedingungen konnte 2020 die personelle Ausstattung des SHB erstmals seit 1993 um eine 50%-Stelle erweitert werden. Dies wurde durch eine großzügige Finanzierung der Krankenkassen ermöglicht. Allerdings bietet diese Förderung ohne eine entsprechende Erhöhung der öffentlichen Mittel keine langfristige Sicherheit.
Die Zuschüsse der Krankenkassen für die Arbeit des SHB sind gesetzlich in § 20h SGB V geregelt. Sie sind jedoch an eine Förderung durch die öffentliche Hand gekoppelt. Um die qualitativ hochwertige Arbeit des SHB für Freiburg und die insgesamt 1,5 Stellen langfristig zu sichern, ist eine Anpassung der städtischen Förderung erforderlich.
Anmerkung der Verwaltung:
Empfänger*in / Bezeichnung angepasst.
Abstimmung
mehrheitlich abgelehnt in 3. Lesung








