Doppelhaushalt 2023/2024



Das ALW erwirbt, verwaltet und veräußert Flächen für die Stadt Freiburg für vielseitige Zwecke bzw. gibt diese im Erbbaurecht ab. Zu den damit verfolgten Zwecken gehören Wohnbaumaßnahmen, gewerbliche, kulturelle, soziale, sportliche, ökologische und landwirtschaftliche Nutzungen, Stadtentwicklungsmaßnahmen (auch über Treuhandkonten und daher nicht im Haushalt abgebildet), Ausgleichsflächen sowie der Erwerb von Flächen zum Bau von Stadtbahnen, öffentlichen Grünflächen, Straßen und Gemeinbedarfseinrichtungen. Die damit verbundenen Tätigkeiten wie die Erstellung von Vermarktungskonzepten, Vertragsverhandlungen, Vertragserstellung, -beurkundung und -vollzug werden vielfach im Auftrag anderer städtischer Dienststellen und auch städtischer Gesellschaften durchgeführt. Im Rahmen der aktiven Liegenschaftspolitik konnten verstärkt Grundstücke erworben werden. Bei der Entwicklung neuer Baugebiete, z. B. Niedermatten, und der vorangetriebenen Rahmenkonzepte spielen auch die Möglichkeiten durch Vorkaufsrechte und Vorkaufssatzungen an Flächen zu gelangen vermehrt eine Rolle.


11 Innere Verwaltung 11.33 Grundstücksmanagement