Hierzu gehören Brandverhütungsschauen, die das Amt für Brand- und Katastrophenschutz als Fachbehörde mit dem Baurechtsamt in besonders gefährdeten Objekten durchführt, sowie Stellungsnahmen im Bereich Genehmigungsverfahren, Bebauungspläne und Veranstaltungen.
52 Bauen und Wohnen
52.10 Bauordnung
Im Zentrum des Aufgabenfeldes des Baurechtsamts steht – neben der Bau- und Energieberatung im Beratungszentrum für Bauen und Energie (BZBE) – die präventive Kontrolle der Bautätigkeit durch Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren.
52 Bauen und Wohnen
52.10 Bauordnung
Das GuT wird im Zuge der Bauordnungsverfahren als Fachbehörde gehört und um Stellungnahme gebeten.
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