Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen
Sind Ihnen erlaubnispflichtige Waffen oder Munition oder Erlaubnisurkunden abhandengekommen, so haben Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Sie sind Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder einer Waffenbesitzkarte (WBK) und haben eine Waffe oder eine WBK verloren.
Verfahrensablauf
Ist bei der zuständigen Behörde eine Anzeige zum Abhandenkommen von Schusswaffen, von Munition oder Erlaubnisurkunden eingegangen, so unterrichtet sie die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen.
Sofern eine waffenrechtliche Erlaubnis abhandengekommen ist, müssen Sie eine Ersatzausfertigung beantragen. Nutzen Sie dazu den Prozess zum Neuantrag derErlaubnis
Fristen
unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Woche
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Waffe (Art, Kaliber, Nr., zugehörige Waffenbesitzkarte) oder
- Angabe der Waffenbesitzkarten-Nummer
Kosten
gebührenfrei
Hinweise
Wer entgegen § 37b Abs. 3 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt nach § 53 Absatz 1 Nr. 8 WaffG ordnungswidrig.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 02.03.2023 freigegeben.