Haushaltsberatungen
Fraktionsanträge
FR4U
Einnahmen aus dem Einwegkunststofffondsgesetz
Gegenfinanzierung/Einsparung
Mehreinnahmen
| OZ | Seite im Haushalt | Bezeichnung | Entwurf 2025 | beantragte Veränderung | Entwurf 2026 | beantragte Veränderung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| G101 | 500 | Einnahmen aus dem Einwegkunststofffondsgesetz | 0 Euro | 1.208.000 Euro | 0 Euro | 1.208.000 Euro |
Begründung / Erläuterung
Seit dem laufenden Jahr müssen Hersteller*innen von Einwegplastik Abgaben nach dem Einwegkunststofffondsgesetz leisten. Auf diese Einnahmen können Kommunen Erstattungsanträge beim Bundesumweltamt für die Aufwendungen für Sauberkeit im öffentlichen Raum einreichen. In Summe wird davon ausgegangen, dass mit dem Fonds rund 434 Millionen Euro erzielt werden. Umgelegt auf Basis von Einwohnendenzahlen sollte Freiburg damit mindestens rund 1,2 Mio. Euro/Jahr geltend machen können. Voraussichtlich könnte der Erstattungssatz sogar noch höher liegen, da in Großstädten von höheren Ausgaben für die Sauberkeit im öffentlichen Raum ausgegangen werden kann. Diese Einnahmen sind bislang nicht im Haushaltsentwurf abgebildet.
Anmerkung der Verwaltung:
Seite und Teilhaushalt angepasst.
Abstimmung
mehrheitlich beschlossen in 3. Lesung
modifiziert zu 400.000 Euro und 800.000 Euro im Jahr 2025 und 2026








