Haushaltsberatungen
Fraktionsanträge
DIE GRÜNEN
Sondernutzungsgebühr E-Scooter
Gegenfinanzierung/Einsparung
Mehreinnahmen
| OZ | Seite im Haushalt | Bezeichnung | Entwurf 2025 | beantragte Veränderung | Entwurf 2026 | beantragte Veränderung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| G105 | 500 | Sondernutzungsgebühr E-Scooter | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 60.000 Euro |
Begründung / Erläuterung
In verschiedenen Städten, u.a. Stuttgart wird der Verleih von E-Scootern im öffentlichen Raum als gebührenpflichtige Sondernutzung eingeordnet. Klagen von Betreibern gegen Gebührensatzungen verschiedener Städte in NRW wurden von verschiedenen Instanzen der Verwaltungsgerichte zurückgewiesen. Eine monatliche Gebühr von 10 Euro scheint angemessen.
Anmerkung der Verwaltung:
Seite des Teilhaushalts ergänzt
Abstimmung
mehrheitlich befürwortet in 3. Lesung








