Pressemitteilung vom 20. Oktober 2026

Stadt legt Bewohnerparkgebiete im Stühlinger zusammen und erweitert sie

  • Neue Regelung gilt ab Ende Oktober

Die sieben kleinen Bewohnerparkgebiete im Stühlinger werden ab Dienstag, 27. Oktober, zu zwei großen Bewohnerparkgebieten zusammengelegt. Gleichzeitig werden die Gebiete erweitert und die Parkregeln geändert, um die Parkplatzsuche für Anwohner*innen zu erleichtern. Damit kommt die Stadt einem immer wieder vorgetragenen Wunsch aus dem Stadtteil nach. Mit der neuen Regelung sind die Bewohner*innen flexibler bei der Parkplatzsuche. Die Verwaltung erwartet, dass sich so die Parksituation im Stühlinger verbessert.

Künftig gibt es im Stühlinger nur noch die beiden neu abgegrenzten Bewohnerparkgebiete „Stühlinger-Nord“ und „Stühlinger-Süd“. Das Gebiet Stühlinger-Nord setzt sich dann aus den bisherigen Bewohnerparkgebieten Klinikviertel, Klinikum-Süd, Marchstraße, Colmarer Straße und Stühlinger sowie dem nördlich der Engelbergerstraße gelegenen Teil des Gebietes Kleineschholz zusammen. Zusätzlich wird das Gebiet um die Lehener Straße zwischen Fehrenbachallee und der Güterbahnlinie erweitert, wodurch rund 40 Parkplätze neu in die Bewohnerparkregelung des Gebiets Stühlinger-Nord aufgenommen werden. Die Stadt erhofft sich davon, dass der Parkdruck weiter sinkt.

Das Gebiet Stühlinger-Süd wird durch den südlich der Engelbergerstraße gelegenen Teil des früheren Bewohnerparkgebietes Kleineschholz, die Bissierstraße und die Ferdinand-Weiß-Straße sowie alle angrenzenden Straßen bis zur Güterbahnlinie erweitert.

Wer bereits einen Bewohnerparkausweis in einem der Gebiete hat, muss nichts unternehmen. Der bisherige Ausweis gilt einfach in dem nun größeren Gebiet.

Die bestehende Ausnahmeregelung für die Gebiete Colmarer Straße, Stühlinger, Stühlinger-Süd und Kleineschholz, die es erlaubte, in den jeweils anderen Bewohnerparkgebieten im Stühlinger zu parken, gilt ab dem 27. Oktober nicht mehr. Sie wird durch die Neuregelung unnötig.

Wer in einem der neuen Gebiete seinen ersten Wohnsitz hat und über keinen privaten Stellplatz verfügt, kann online und komplett digital unter www.freiburg.de/bewohnerparkausweis einen Bewohnerparkausweis beantragen. Es ist auch möglich, den Ausweis persönlich im Bürgerservicezentrum zu beantragen. Er kostet 100 Euro für sechs Monate und 200 Euro für zwölf Monate.

Wer keinen Bewohnerparkausweis hat, muss in Parkgebührenzone 1 werktags zwischen 9 und 23 Uhr sowie in den Zonen 2 und 3 werktags zwischen 9 und 19 Uhr einen Parkschein lösen – am Automaten oder per Handyparken. Genaue Preise und mehr Informationen finden sich unter www.freiburg.de/parkgebuehren. Nach einer Eingewöhnungsphase kontrolliert der Gemeindevollzugsdienst und beanstandet unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge.

Die Stadt Freiburg weist Besucher*innen der Uniklinik und des Hauptbahnhofes darauf hin, dass das Parken in den Parkhäusern der Uniklinik sowie am Hauptbahnhof günstiger ist als das Parken im direkten Umfeld des Bahnhofs oder der Klinik. Ausführliche Informationen zum Thema Bewohnerparken sowie eine interaktive Karte mit den Bewohnerparkgebieten gibt es unter www.freiburg.de/bewohnerparken.

Veröffentlicht am 20. Oktober 2026