Pressemitteilung vom 15. Oktober 2026

Angeklagter im Fall des Diebstahls von Zahngold und Wertgegenständen beim Eigenbetrieb Friedhöfe verurteilt – Ermittlungen bestätigen Einzelfall

Zwei Jahre, nachdem der Verdacht auf Diebstahl von Zahngold und Wertgegenständen Verstorbener beim Eigenbetrieb Friedhöfe bekannt wurde, ist das Strafverfahren abgeschlossen. Am Montag, 12. Oktober, und am Mittwoch, 14. Oktober wurde der Fall vor dem Amtsgericht Freiburg verhandelt.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen der Entwendung von Gold und Schmuck sowie des Fotografierens eines Gewaltopfers und Weiterleitung der Bilder an zwei Personen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Darüber hinaus wurde die Einziehung von rund 250.000 Euro aus dem Verkauf von Gold und Schmuck angeordnet. Verurteilt wurde auch die Ehefrau des Angeklagten wegen der Beteiligung an der Entwendung von Gold und Schmuck.

Damit sind die Taten nun juristisch umfassend aufgearbeitet. Die Ermittlungen haben gezeigt: Es handelte sich um einen schrecklichen Einzelfall. Dieser hat auch in der Belegschaft des Eigenbetriebs Friedhöfe große Bestürzung ausgelöst. Die Taten sind entsetzlich und zutiefst pietätlos. Stadtverwaltung und Eigenbetrieb Friedhöfe bitten um Entschuldigung bei allen Angehörigen und Nahestehenden von möglicherweise betroffenen Personen. Gleichzeitig gilt es, allen Kolleg*innen, die tagtäglich mit Engagement und Professionalität diese besondere Arbeit beim Eigenbetrieb Friedhöfe leisten, Vertrauen auszusprechen.

Im September 2024 war der Verdacht durch einen anonymen Brief an die Stadt herangetragen worden. Die Stadtverwaltung und der Eigenbetrieb Friedhöfe hatten damals sofort reagiert, Polizei und Staatsanwaltschaft informiert und vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet.

Als Konsequenz hat der Eigenbetrieb Friedhöfe seine Abläufe und Prozesse untersucht und optimiert. So wurden beispielsweise die Dokumentationspflichten sowie das 4-Augen Prinzip konsequent ausgeweitet. Außerdem wurde veranlasst, dass die Särge nach der zweiten Leichenschau durch den Amtsarzt versiegelt werden. Diese Maßnahmen haben sich seitdem in der Praxis bewährt und werden regelmäßig kontrolliert.

Veröffentlicht am 14. Oktober 2026