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Überführung aus dem Ausland

Mit der Beförderung der Leiche aus dem Ausland nach Deutschland hat der Beförderer einen Leichenpass oder ein vergleichbares Dokument mitzuführen, das nach den geltenden Vorschriften des Herkunftslandes ausgestellt ist.

Hinweis: Ist eine Leiche ohne Leichenpass oder sonstiges Dokument nach Baden-Württemberg transportiert worden, kann die weitere Beförderung zum Bestattungsort trotzdem zugelassen werden. Die hierfür erforderliche Einwilligung darf von dem für den Bestattungsort zuständigen Landratsamt beziehungsweise von der Stadtverwaltung des Stadtkreises nur im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft erklärt werden.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrung in der Beförderung von Verstorbenen aus dem Ausland besitzt, beraten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 07.04.2010 freigegeben.