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Vormund bestellen

Regelmäßig begründet das Familiengericht eine Vormundschaft. Es ordnet die Vormundschaft an und bestellt den Vormund.

In bestimmten Situationen ist das zuständige Jugendamt gesetzlicher Amtsvormund, ohne dass es einer gerichtlichen Anordnung bedarf. Wenn keine andere als Vormund geeignete Person vorhanden ist, kann das Familiengericht das Jugendamt zum Amtsvormund bestellen (bestellte Amtsvormundschaft). Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch einen Mitarbeiter eines anerkannten Vormundschaftsvereins zum Vormund bestellen.

Zum Vormund darf eine natürliche Person nur bestellt werden, wenn sie sich zur Übernahme der Vormundschaft bereit erklärt hat.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: