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Leistungen

Vermietung öffentlicher Einrichtungen

Die Stadt Freiburg stellt verschiedene öffentliche Einrichtungen für gesellschaftliche, kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen zur Verfügung. Zur kulturellen Nutzung zählen z. B. Ausstellungen, Konzerte oder Theateraufführungen. Das städtische Immobilienmanagement ist verantwortlich für die Vermietung von Bürgerhäusern (Seepark, Zähringen), Schulräumen, Aulen und Mensen, Sportstätten sowie weiteren öffentlichen Gebäuden.

Das Vermietungsforum
Im Vermietungsforum finden Sie eine Übersicht aller mietbaren Objekte sowie deren Belegungspläne.
Dort können Sie:

  • freie Termine prüfen,
  • direkt über angezeigte Zeitfenster eine Mietanfrage stellen,
  • und Dokumente zur Nutzung herunterladen.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Die Richtlinien enthalten Informationen zu Preisen und Gebühren, Voraussetzungen für die Nutzung sowie der Widmung der Einrichtungen, welche durch den Gemeinderat beschlossen worden sind.

 
Anmietung der Bürgerhäuser und sonstige Gebäude:

Das Immobilienmanagement vermietet die Bürgerhäuser am Seepark und in Zähringen, die Kapelle Peter und Paul und die May-Bellinghausen-Halle.

 
Anmietung der Schulräume/Aulen/Mensen:

Schulräume, insbesondere Mensen und Aulen, werden sofern Sie für eine Vermietung geeignet sind, für gemeinnützige Zwecke entsprechend Ihrem Widmungszweck zur Verfügung gestellt. Hinweise zur Nutzung und Anmietung von Schulräumen finden Sie hier:


Anmietung der Schulsportstätten und Mehrzweckhallen:

Bei der Belegung von Schulsporthallen werden anerkannte Freiburger Sportvereine und gemeinnützige Vereine und Institutionen vorrangig berücksichtigt.

Plan der Hallenöffnungszeiten:
Aus beiliegendem Plan ist ersichtlich zu welchen Zeiten die städtischen Sporthallen für den regelmäßigen Trainingsbetrieb zur Verfügung stehen und zu welchen Zeiten Nutzungen gesondert beantragt werden müssen:

Anmietung des Paulussaals und Mietkostenübernahme der Stadt Freiburg:
Die Anmietung des Paulussaals erfolgt über die evangelische Stadtmission: www.paulussaal-freiburg.de

Das Immobilienmanagement prüft anhand eines Antrags, ob und in welcher Höhe eine Mietkostenübernahme der Grundmiete für eine Veranstaltung im Paulussaal erfolgen kann. Nebenkosten sind nicht Teil der Förderung und müssen von der beantragenden Person/Einrichtung übernommen werden. Anfragen für die Anmietung von Räumen des Paulussaals sind vor der Prüfung an die Evangelische Stadtmission zu richten. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Gesellschaften aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales und jeglicher Traditionspflege sowie im Einzelfall andere am Gemeinwohl orientierte Institutionen und Initiativen aus diesen Bereichen. Antragssteller*innen / Veranstalter*innen müssen ihren Sitz und Wirkungskreis in Freiburg haben. Auf Basis dieser Richtlinie können Antragssteller*innen für maximal zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr gefördert werden.

Verfahrensablauf

Antragstellung mindestens 4 Wochen vor dem ersten Nutzungstermin.
Bitte nutzen Sie dazu die von uns bereitgestellten Online-Formulare.

Kontakt:

E-Mail: imf_vermietung@freiburg.de

Tel.:

  • Schulsportstätten: 0761 / 201-2689
  • Schulräume, Bürgerhäuser und Paulussaal: 0761 / 201-2492 oder -2490

Fristen

4 Wochen vor dem ersten Nutzungstermin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Anmietung von Schulräumen/Aulen/Mensen
  • Antrag zu Anmietung von Schulsportstätten und Mehrzweckhallen
  • Antrag zur Anmietung von Bürgerhäusern und sonstige Gebäude
  • Antrag auf Mietkostenübernahme des Paulussaals

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 07.12.2021 freigegeben.