Verkehrsunfall
Der Verkehrsunfall hat sich im Stadtgebiet Freiburg ereignet.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Der Verkehrsunfall hat sich im Stadtgebiet Freiburg ereignet.
Verfahrensablauf
Der Unfall wird polizeilich aufgenommen. Der Unfallverursacher erhält von der Bußgeldbehörde eine Verwarnung (bis 55,00 €) bzw. den Bußgeldbescheid.
Fristen
Die Verwarnung ist innerhalb einer Woche nach Erhalt zu bezahlen.
Die Bezahlung des Bußgeldbescheides ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft fällig.
Erforderliche Unterlagen
Um Ihr Anliegen entsprechend zuordnen zu können, ist es hilfreich, wenn Sie unser Schreiben bzw. das Aktenzeichen griffbereit haben.
Kosten
Bei Erlass eines Bußgeldbescheides kommen 25,00 € Gebühren und 3,50 € Auslagen zur festgesetzten Geldbuße hinzu.
Rechtsgrundlage
- § 56, 57, 105, 107 OWiG
- § 49 StVO
- § 24 StVG
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständingen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 02.05.2016 freigegeben.