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Leistungen

Kraftomnibusunternehmen – Abmelden von Kraftomnibussen

Unternehmer im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen sind verpflichtet, der zuständigen Behörde den Wegfall oder den Wechsel eines Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen.

Voraussetzungen

Der Kraftomnibus ist nicht mehr in Gebrauch.

 

Verfahrensablauf

Innerhalb von 3 Monaten nach Stilllegung/Abmeldung des Kraftomnibusses sollten Sie die zuständige Behörde darüber in Kenntnis setzen. Bitte lassen Sie uns hierzu die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) persönlich oder per Post zukommen.

 

Fristen

Sie müssen Ihr Fahrzeug innerhalb von 3 Monate nach Stilllegung bzw. Verkauf des Fahrzeugs bei uns abmelden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über Abmeldung
  • Kopie Fahrzeugschein
  • Ggfs. Mietvertrag (bei Mietfahrzeugen)

 

Kosten

Keine

 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 17.05.2016 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.