Leistungen
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Kraftfahrzeugsteuer zahlen
Die Zollverwaltung setzt die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer fest.
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat abgegeben werden. Damit ermächtigen Sie die Zollverwaltung, die Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzug zum Fälligkeitstermin abzubuchen.
Außerdem dürfen Sie als Fahrzeughalterin oder -halter keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände haben.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: