Leistungen
Genossenschaftsregister - Einsicht beantragen
Das Genossenschaftsregister ist über das Internet abrufbar.
Auskünfte können Sie elektronisch über das Gemeinsame Registerportal der Länder erhalten.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: