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Leistungen

Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.

Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.

Voraussetzungen

Sie

  • müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,
  • benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und
  • dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.

Die Begleitperson

  • muss namentlich benannt sein,
  • muss über 30 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung, die Regelung zum THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum sowie das Verbot berauschender Mittel.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes gestellt werden. Bei Wohnort in Freiburg vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Antragstellung. Verwenden Sie hierzu den Link auf dieser Seite.
Eine Online-Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich.

Das Antragsformular steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Neben dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sind auch Angaben zur Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 erforderlich (Antrag auf die Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 sowie Angaben zu den Begleitpersonen). Auch diese Formulare stehen zum Download zur Verfügung.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Diese ist Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfbescheinigung bei der Führerscheinstelle in einen Kartenführerschein tauschen.

Fristen

  • für das Ablegen der Prüfungen:
    • Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag
    • Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag
  • für den Umtausch der Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein:
    • innerhalb von drei Monaten nach Ihrem 18. Geburtstag

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto in gedruckter Form. Alternativ können Sie auch unsere Fotobox vor Ort nutzen.
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Von Fahrschule unterschriebenes Antragsformular oder Kopie des Ausbildungsvertrages mit der Fahrschule

Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Personalien und Unterschrift
  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)

Kosten

  • Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 Jahren: EUR 53,60
  • Je weitere Begleitperson: EUR 10,00

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Nach bestandener Fahrprüfung dürfen Sie bis zum 18. Geburtstag Fahrzeuge der Klasse B führen, wenn Sie durch eine der zuvor benannten und zugelassenen Personen beim Fahren des Fahrzeuges begleitet werden. Für das begleitete Fahren mit 17 erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung, in welche die Begleitpersonen eingetragen werden. Die Prüfbescheinigung gilt nur innerhalb von Deutschland. Führen Sie ein Fahrzeug vor dem 18. Geburtstag ohne die erforderliche Begleitperson, wird Ihnen die Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld, die Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister sowie eine Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Ab dem 18. Geburtstag dürfen Fahrzeuge der Klasse B ohne Begleitpersonen gefahren werden. Zum 18. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung durch den Kartenführerschein ersetzt. Der Tausch findet im Regelfall bei der Führerscheinstelle statt.

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsgesetz (StVG):

  • § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV):

  • § 48a Voraussetzungen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 06.02.2026 freigegeben.