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Leistungen

Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift auf Anforderung an Parteien/ Bewerber ausgeben

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausgabe der Formblätter ist, dass Parteien zuvor die ordnungsgemäße Aufstellung des Bewerbers/der Bewerber in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung bestätigen und dessen/ deren Daten (Familiennamen, Vornamen, Anschrift) angeben. Diese Angaben werden vom Wahlamt im Kopf des Formblattes vermerkt.

Verfahrensablauf

Wahlvorschläge von Parteien und Einzelbewerbern, die nicht im zu wählenden Parlament vertreten sind, bei Bürgermeisterwahlen die Bewerber außer dem Amtsinhaber, müssen von einer bestimmten Anzahl (abhängig von der Art der Wahl) von Wahlberechtigten unterzeichnet sein (bei der Landtagswahl 150 im Wahlkreis Wahlberechtigte, bei der Bundestagswahl 2000 in Baden-Württemberg Wahlberechtigte)

Die Formblätter für Unterstützungsunterschriften werden nur auf Anforderung ausgegeben. Jeder Wahlberechtigte, der den Wahlvorschlag unterstützt, muss das Formblatt mit der Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen und Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift sowie den Tag der Unterzeichnung angeben. Es darf nur ein Wahlvorschlag unterstützt werden. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.


Ansprechpartner:

Abteilung Informationsmanagement

Sachgebiet Wahlen

Tel. 0761/201-5520

Fax 0761/201-5598

E-Mail wahlamt@stadt.freiburg.de

keine festen Öffnungszeiten

ggf. Terminvereinbarung

Fristen

Es sind die Einreichungsfristen für Wahlvorschläge nach den jeweiligen Wahlgesetzen zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten

Keine

Hinweise

Tipp:

Sie können die Voraussetzungen per E-Mail bestätigen und dann auf Wunsch das Formblatt auch als elektronische Druckvorlage erhalten.

Rechtsgrundlage

  • Landeswahlgesetz
  • Bundeswahlgesetz
  • Europawahgesetz
  • Kommunalwahlgesetz
  • und die dazugehörenden Verordnungen, je nach Art der Wahl

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 05.04.2016 freigegeben.