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Leistungen

Förderung von Projekten für Kinder und Jugendliche im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes

Förderung von Projekten für Kinder und Jugendliche im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes

Voraussetzungen

  1. Fachlich fundiertes pädagogisch orientiertes Projekt/Veranstaltung zu Umwelt- und Naturschutzthemen
  2. Freiburger Umwelt- und Naturschutzvereinigung oder sonstige Organisation/Verein mit Sitz in der Stadt Freiburg ist Veranstalter
  3. Teilnahme von mind. 10 Kindern/Jugendlichen im Alter zwischen 4 und 18 Jahren
  4. Projekt/Veranstaltung in der Region
  5. keine Bezuschussung des Projekts

Verfahrensablauf

schriftliche Beantragung vor Beginn des Projekts, bei Projekten nach Ziff. 4.2, der Richlinie incl. Kostenaufstellung; Nach der Durchführung müssen die erforderlichen Nachweise ( Nachweis, dass die Veranstaltung stattgefunden hat; Anzahl der Teilnehmer/-innen) vorgelegt werden.

Fristen

Anträge müssen bis zum 31.10. des laufenden Jahres vorliegen

Erforderliche Unterlagen

ggf. Kostenaufstellung

Kosten

Zuschüsse entweder als
  1. Festbetragszuschuss: 50,00 € für Filmvorführungen; 100,00 € für Informationsveranstaltungen/Vorträge etc.
  2. Projektzuschuss von max. 500,00 € für größere Veranstaltungen/Ausstellungen/Wettbewerbe

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 17.12.2012 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.