Home Kultur und Freizeit Kulturamt Förderung von Projekten

Gefördert werden teilhabegerechte Projekte, in denen die Teilnehmenden unter professioneller Anleitung selbst künstlerisch aktiv sind und ihr eigenes Schaffen im Mittelpunkt steht. Die Projekte stärken außerdem die Zusammenarbeit von Kunst und Kultur mit den Bereichen Bildung, Jugend und Soziales. Kulturelle Bildung meint vor allem die (Selbst-)Bildung in und durch die Künste (z. B. Literatur, Musik, Theater, Tanz etc.). 

Fördermittel

  • 44.000 Euro pro Jahr

Vergabe

Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:

  • Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
  • Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs

Das Kulturamt vergibt die Fördermittel auf Basis der Empfehlung einer vierköpfigen Jury unter Vorsitz des Kulturamtes:

  • Johanna Gans-Raschke, Leiterin Freiburger Bildungsmanagement
  • Michael Kaiser, Leiter Junges Theater Freiburg
  • Prof. Dr. Silke Schmid, Leiterin Institut für Musik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
  • Für das Kulturamt: Mario Willersinn
    Die Kontaktadressen zu den Jurymitgliedern können über Mario Willersinn angefragt werden

Fristen

  • 1. Mai 2027

Bitte senden Sie zwei Exemplare Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als PDF-Datei (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Fördervorausetzungen

Die Projekte müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen (siehe FAQs) die vier folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit es der Jury vorlegt werden kann. Die Projekte müssen

  • einen künstlerischen Schwerpunkt haben und den Teilnehmenden unter professioneller Anleitung ermöglichen, selbst künstlerisch aktiv zu sein.
  • gemeinsam von Partner*innen aus Kunst und Kultur einerseits und Bildung, Jugend oder Soziales andererseits entwickelt und umgesetzt werden.
  • den Teilnehmenden Raum für vertiefte Erfahrungen bieten – entweder über mehrere Monate oder in kompakten Phasen.
  • öffentlich in Freiburg stattfinden, dort sichtbar gemacht und auf der Plattform des Netzwerks „Kulturelle Bildung Freiburg“ dokumentiert werden.

Förderkriterien

Die Jury beurteilt die Projekte nach den folgenden vier Qualitätskriterien. Die Projekte müssen dabei nicht alle Kriterien erfüllen und nicht alle Fragen beantworten.

1. Künstlerisch

Die künstlerische Qualität bezieht sich auf die Expertise der Künstler*innen:

  • Welche künstlerischen Auseinandersetzungen sind angedacht?
  • Welche künstlerischen Herangehensweisen sind vorgesehen?
  • Welche künstlerischen Aktivitäten und Prozesse sind geplant?

2. Partnerschaft

Die Qualität der Partnerschaft bezieht sich auf die Aufgabenverteilung, Strukturierung und Ziele der Zusammenarbeit, die optimalerweise in einer Vereinbarung festgehalten sind:

  • Welche konkreten Aufgaben und Rollen übernehmen die jeweiligen Partner*innen?
  • Welche Ziele verfolgen die jeweiligen Partner*innen?
  • Sind Strukturen für eine längerfristige Partnerschaft angedacht, die über den Förderzeitraum hinauswirken?

3. Teilhabe

Die Qualität der Teilhabe fragt nach der Teilhabegerechtigkeit und nimmt die partizipative Konzeption in den Blick:

  • Inwiefern erweitern Anleitende wie Teilnehmende ihren Blick auf Kunst und Kultur um Perspektiven, die ihnen bisher weniger zugänglich waren?
  • Inwiefern gibt es Freiräume, in denen die Teilnehmenden eigenverantwortlich agieren?
  • Inwiefern entscheiden die Teilnehmenden über das Projekt und seinen Verlauf selbst?

4. Thema

Die Qualität des Themas bezieht sich auf die Verbindungen von Thema und Teilnehmenden:

  • Inwiefern setzen sich die Teilnehmenden mit für sie relevanten Themen auseinander?
  • Inwiefern werden die Lebenswelten der Teilnehmenden berücksichtigt?
  • Inwiefern werden die Teilnehmenden selbst als Expert*innen dieser Lebenswelten anerkannt?

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Herr Mario Willersinn

Aufgaben: Kulturelle Bildung

Netzwerk Kulturelle Bildung Freiburg

Das Netzwerk gibt monatlich einen Newsletter heraus.