Ortsverwaltung Kappel



Ortsverwaltung Kappel
Großtalstraße 45
79117 Freiburg
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Telefon: 0761 / 6 11 08 - 0
Fax: 0761 / 6 11 08 - 99
E-Mail: ov-kappel@freiburg.de
(nur für den Empfang formloser elektronischer Post)
Vereinbaren Sie einen Termin: Den schnellsten Service im Bürgerbüro ohne Wartezeit gibt es nur mit Terminvereinbarung!
Montag, Dienstag sowie Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr
Für Terminvereinbarungen und weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Ortsverwaltung Kappel telefonisch unter Tel.: 0761 / 61108-0 oder per Mail: ov-kappel@freiburg.de zur Verfügung.
Rathaus
Großtalstraße 45
79117 Freiburg
Telefon dienstlich: 0761 / 6 11 08-0
E-Mail dienstlich: ov-kappel@freiburg.de
(nur für den Empfang formloser elektronischer Post)
Sprechzeiten des Ortsvorstehers: Mittwochs von 18 - 19 Uhr - nur mit Terminvereinbarung unter Tel.: 0761 / 61108-0
Aktuelle Informationen aus und für Freiburg-Kappel sowie die Sitzungstermine der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates finden Sie unter der Rubrik Aktuelles.
Halbseitige Sperrung in der Großtalstraße zwischen Hausnummer 93 – 97 b für Aufgrabungsarbeiten zur Verlegung einer Wasserleitung
Am Montag, den 11.05.2026, findet um 19:30 Uhr im Sitzungssaal in der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel, Großtalstr. 45, eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt, zu der alle interessierten Bürgerinnen und Bürger von Freiburg-Kappel eingeladen sind.
Die Kehrmaschine der ASF-Straßenreinigung reinigt im 14–tägigen Rhythmus , immer mittwochs in den geraden Kalenderwochen, alle Straßen in Freiburg-Kappel – außer Anliegerstraßen – entlang der Bordsteinkanten oder Straßenränder.
An der dritten Ratssitzung in diesem Jahr nahmen 11 Mitglieder des Rates teil. Ein Ratsmitglied fehlte entschuldigt. Ortsvorsteher Christoph Brender leitete die Sitzung. Die öffentliche Sitzung dauerte 65 Minuten. Zuhörer*innen: 4
Peterbergstraße 26, Vollsperrung für eine Baustelleneinrichtungsfläche am 29.04.2026 Halbseitige Sperrung in der Großtalstraße zur Verlegung einer Wasserleitung zwischen Haus-Nr. 83 und Haus-Nr. 91
Titelbild: A. J. Schmidt